Rettet die Schmetterlinge in Rheinland-Pfalz - #SaveButterflies

Petycja jest adresowana do
Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz

907 Podpisy

Zbiórka zakończona

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  1. Rozpoczęty 2023
  2. Zbiórka zakończona
  3. Wysłano w 25.10.2024
  4. Dialog z odbiorcą
  5. Decyzja

Aktualności

20.04.2025, 09:26

Hallo Allerseits,
hier ein Update zur Petition
Rettet die Schmetterlinge in Rheinland-Pfalz #SaveButterflies,
die zum Ziel hat, eine Änderung des Landeswassergesetzes zur Erhaltung der Lebensräume von Schmetterlingen und Insekten zu erwirken.
Für Schnellleser hier der Schlusssatz aus dem Schreiben vom 28. Februar 2025 des Landtags Rheinland-Pfalz gleich zum Anfang:
‚Der Ausschuss hat festgestellt, dass dem Anliegen bereits abgeholfen ist.‘

Nun aber frage ich:

• Wenn dem Anliegen, die Lebensräume von Schmetterlingen und Insekten zu retten, bereits abgeholfen ist, wenn dem wirklich so ist, warum sehe ich dann davon NICHTS?
• Warum sehe ich noch immer auf meinen Rundgängen kilometerlange, tote Gewässerrandstreifen, bis knapp an die Wasserkante gepflügt, ohne Baum- und Strauch und Rückzugsmöglichkeiten für Tiere? Blühpflanzenvielfalt? Fehlanzeige.
• Wo sind die versprochenen Artenkorridore, die entlang des Kapillarsystems unserer kleinen Gewässer mit Leichtigkeit einzurichten wären?
• Warum ist das Artensterben noch immer eine unserer größten Bedrohungen?

Aber nun der Reihe nach. Das ist vorausgegangen:
Das Team von Open Petition hat dankenswerterweise die Aufgabe übernommen, die Petition offiziell im Petitionsschuss von Rheinland-Pfalz einzureichen.

‚Damit der Petitionsausschuss alle Gründe, die für oder gegen eine Änderung der Rechtslage sprechen, berücksichtigen kann, wurde das fachlich zuständige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) um eine Stellungnahme gebeten.‘

Das Ministerium hat mit Schreiben vom 9. Dezember 2024 Stellung genommen.
Hier eine Kurzfassung:

Das MKUEM prüft zur Zeit die anstehende Novellierung des Landeswassergesetzes um das Erreichen der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und den Schutz vor den Auswirkungen von Hochwasser- und Starkregenereignissen sicher zu stellen.
Man weiß, dass

• ‚Gewässerrandstreifen durch ihre Speicher- und Abflusswirkung einen wesentlichen Beitrag der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, sowie zur Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen erfüllen. Gewässerrandstreifen sind Lebensraum für terrestrische und semiaquatische Arten und leisten als Ausbreitungsfaktor wichtige Lebensfunktionen im Ökosystem und stärken damit neben dem Gewässerschutz den Naturhaushalt und die Biodiversität….
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an natürlichen Gewässern ist bereits nach §4a Pflanzenschutzanwendungsverordnung verboten. Danach dürfen Pflanzenschutzmittel an Gewässern, AUSGENOMMEN KLEINE GEWÄSSER von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung innerhalb eines Abstandes von zehn Metern zum Gewässer, nicht angewendet werden. Wenn eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke vorhanden ist, beträgt der Abstand fünf Meter.‘

Ich bin gelinde gesagt sprachlos, deshalb habe ich mich bisher nicht bei Euch gemeldet.
Das Spritzen mit Pestiziden, Fungiziden und das Vergiften der Lebensräume für Schmetterlinge und andere Insekten an unseren kleinen Gewässern, den KAPILLARSYSTEMEN UNSERER NATUR geht munter weiter.
Viel Worte für NICHTS.
Der Apollofalter ist so gut wie ausgestorben, ein paar letzte Räupchen krabbeln noch hoffnungsschwanger in Reagenzgläsern. Aber das ist ein anderes Thema und wird gerade mit einer Rechtsklage geprüft. Anders scheint es nicht mehr zu gehen.

Mir frustrierten Grüßen
Eure Martina


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