Alueella: Simmern
Rakennus

Rettet die Simmerbach-Aue!

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Stadtbürgermeister Andreas Nikolay
1 293 Tukeva 503 sisään Simmern

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

1 293 Tukeva 503 sisään Simmern

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2021
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

07.10.2022 klo 2.11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


02.10.2021 klo 18.42

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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank, dass Sie die Petition „Rettet die Simmerbach-Aue“ unterstützt haben.

Trotz der insgesamt über 1260 Stimmen und zahlreichen Kommentare, die sich in der Petition bereits bis Mitte Juni für den Erhalt von möglichst viel Grün stark gemacht hatten, hat sich der Stadtrat am 16. Juni 2021 mit einer großen Mehrheit für eine große Bebauung des Areals ausgesprochen. Gegen den Beschlussvorschlag war die gesamte Stadtratsfraktion Die Grünen sowie eine Stimme aus der Fraktion der CDU. Außerdem gab es eine Enthaltung.

Anders als der Stadtrat sehen wir hier keine erhebliche Reduzierung der insgesamt elf geplanten Häuser.

Lediglich Haus 1 und 2 (am Wendehammer Kuhnengasse) sind im Vergleich zur Planung vom 3. Februar 2021 um ein Geschoss reduziert. Haus 1: jetzt 3 statt 4 Geschosse. Haus 2: jetzt 4 statt 5 Geschosse.

Dafür sind die Giebel-Häuser 3-6 alle 1 m höher als noch im Entwurf vom 3. Februar 2021.

Im Bauausschuss im März 2021 wurde für Haus 2 eine maximale Höhe von 341 m über NN festgelegt. Diese wurde in den am 16. Juni 2021 beschlossenen Festsetzungen auf 342,55 m über NN festgelegt und überschreitet damit den Beschluss vom März um 1,55 m.

Die GFZ (Geschossflächenzahl) liegt im derzeit gültigen Bebauungsplan Innenstadt bei 0,8 und soll jetzt bei 1,35 liegen. Dabei handelt es sich um eine Überschreitung von 70 %.

Im Vergleich zur Ursprungsplanung aus dem Februar 2021 sind die Häuser 7 und 8 abgelöst und es wurde ein Fußweg am Bach entlang geplant, welcher der Erschließung dienen soll.

Zu den Festsetzungen für die geplanten Gebäude in der Klappergasse wurden keine Angaben gemacht.

Für die Entfernung der Baukörper vom Simmerbach wurde ein Abstand von 3 m festgesetzt.

Vor der Abstimmung wurden die Argumente aus unserer Gruppe der Petenten erstmals offiziell von den Fraktionen gehört. Zwei Anwohnerinnen haben den Standpunkt der Petition und unsere Fragen vorgetragen. Es gab keine Nachfragen von Seiten der Räte. Im Anschluss haben wir einen Fragenkatalog an den Stadtrat übersandt, verbunden mit der Bitte, diese in einer Bürgerfragestunde oder im Rahmen einer Anhörung zu beantworten.

1. Wie denken Sie, die Information, Transparenz, Kommunikation und Beteiligung mit uns Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern? In diesem konkreten Fall und in Zukunft?

2. Wie passen die Pläne zur Bebauung Kuhnengasse-Klappergasse zu den Anpassungen und Anforderungen, denen sich die Stadt wegen der Klimakrise stellen muss?

3. Planen Sie ein Konzept in Zusammenarbeit mit dem Trägerverein Simmerbachaue e.V. zu erarbeiten, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern?

4. Wie wollen Sie die zusammenhängenden Naturräume erhalten und schützen?

5. Werden Sie dazu die fachliche Expertise von Naturschutzverbänden, wie dem NABU oder dem BUND einbinden?

6. Welche Überlegungen gibt es zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in dem Bereich der Simmerbachaue?

7. Welche Lösungen haben Sie für die nur einspurig befahrbare Kuhnengasse und dem zu erwarteten vermehrten Verkehrsaufkommen?

Zusätzlich zu den Fragen, die wir für den 16. Juni vorbereitet hatten, haben wir am 21. Juni als Reaktion von uns auf den Beschluss folgende Fragen an den Bürgermeister gesandt, mit der Bitte um Beantwortung von Seiten der Stadträte:

- wir bitten um Erläuterung wie eine Erhöhung der GFZ von 0,8 (Festsetzung B-Plan Innenstadt) auf jetzt 1,35 zu rechtfertigen ist. Diese Erhöhung bedeutet, dass die zulässige Geschossfläche um ca. 70 % erhöht wird. In diesem Zusammenhang von einer erheblichen Reduzierung zu sprechen, ist schlichtweg falsch.

- Wie ist es zu verstehen, dass eine Erhöhung der Häuser 3-6 (Giebelhäuser) um 1 m auf jetzt 15 m Gesamthöhe gegenüber der ersten und einzigen öffentlich vorgestellten Planung vom 03.02.2021 als Reduzierung angesehen wird.

- wieso wurde die im Bauausschuss vom 10.03.2021 beschlossene reduzierte Höhe von 341 müNN für Haus 2 aufgehoben und auf 342,55 müNN erhöht.

- wird der „neue“ öffentliche Fußweg, der zugleich die private Zuwegung zu den Häusern 7 & 8 gewährleistet, von der Stadt aus öffentlichen Geldern oder vom Investor finanziert werden? Insbesondere in Hinblick darauf, dass sich der Investor bereits dahingehend geäußert hat, Nutzungseinschränkungen vertraglich festlegen zu wollen.

Unsere Stellungnahme vor dem Stadtrat am 16. Juni 2021, unsere Fragen an den Stadtrat sowie die Antwort der Fraktionen, die in der überwiegenden Mehrheit für den Beschluss gestimmt haben, finden Sie im Anhang dieser Nachricht.

Seit dem verheerenden Hochwasser im Ahrtal werden wir immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt angesprochen. Aber mehr, als dass der Beschluss gefasst wurde, können wir auch nicht sagen. In einem SWR Beitrag vom 9. September 2021 heißt es, der Investor halte weiterhin an seinen Plänen fest.

Vielen Dank!


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