Regione: Germania
Trasporti

Richtervorbehalt für jede Blutprobe durch die Polizei verpflichtend einführen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
29 Supporto 28 in Germania

La petizione è stata ritirata dal promotore

29 Supporto 28 in Germania

La petizione è stata ritirata dal promotore

  1. Iniziato 2018
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Mancate

10/07/2018, 13:35

Rechtschreibkorrektur


Neuer Petitionstext: **Seit dem 24.8.2017 gibt es keinen Richtervorbehalt mehr bei Blutproben, die von der Polizei im Verdachtsfall bei einer Verkehrskontrolle durchführt werden. Mit der Blutprobe kann die Polizei feststellen, ob der Fahrer des Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Substanzen, wie Alkohol oder illegalen Drogen steht, die das gesetzlich definierte Maß überschreiten.**
Der § 81a StPO sieht dementsprechend vor, dass, "wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist", die Polizei eine Blutentnahme "ohne Einwilligung des Beschuldigten" anordnen darf. Sprich: Die Polizei darf, wenn bestimmte Tatsachen, die nicht weiter definiert sind, auf den Verdacht hindeuten, dass ein Fahrer berauscht fährt, eine Blutentnahme (ohne die explizite Einwilligung des Beschuldigten!) anordnen.
**Ich fordere, das dass dies dahingehend geändert wird, dass jedes mal, wenn die Polizei eine Blutprobe durchführen will und der Beschuldigte dazu nicht einwilligt, ein Richter hinzugezogen wird, der aufgrund der polizeilichen Schilderung entscheidet, ob ein Blutprobe zulässig ist.**



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