Rückabwicklung der Sparkassenfusion Schweinfurt mit Haßberge

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Sparkasse Schweinfurt-Haßberge
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26.11.2019 20:59

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Liebe Mitstreiter,
es ist schon einige Monate her, dass ich mich bei Euch gemeldet habe.

Neue Analysen der Sparkassenbilanzen haben ergeben, dass die Bilanzen der unterfränkischen Sparkassen wichtige Daten zur Risikostruktur nicht enthalten und daher nachgebessert werden müssen. Die Sparkasse SW-HAS gehört auch dazu.

Der Hintergrund ist, dass die Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau im Jahresbericht 2017 alle Zahlen stehen hatte, um eine Überprüfung durchzuführen, ob mit den Rücklagen (Fonds für allgemeine Bankrisiken, Sicherheitsfonds) die tatsächlichen und latenten Risiken gedeckt sind. Und wenn ja, wie hoch die Überdeckung ist.

Es stellte sich heraus, dass die Risiken mit 10 Mio. € überdeckt war, so dass ohne weiteres eine Gewinnausschüttung an die Träger hatte vorgenommen werden können.
Der Verwaltungsrat beschloss, nichts auszuschütten. Daraufhin gab es am 14.7.2019 eine Beschwerde bei der Regierung von Unterfranken. Diese antwortete am 13.8.2019.
Die Antwort zeigte, dass die Fachaufsicht nur mangelnde Kenntnisse des Sparkassenwesens besitzt und offensichtlich die Meinungen des Sparkassenverbands übernimmt. Dieses wurde mit Schreiben vom 24.10 an die Regierung gerügt.

Nachdem zwischenzeitlich die Bilanz 2018 der Sparkasse zur Verfügung stand wurde diese analog mittels eines zwischenzeitlich erarbeiteten Formulars zur Risikodeckung fortgeschrieben. Dabei stellte sich heraus, dass einige wichtige Risikozahlen nicht mehr veröffentlicht werden. Für den Interessenten ist es daher unmöglich, eine Über- oder Unterdeckung der Risiken festzustellen. Dieses Manko wurde am 24.10.2019der Regierung mitgeteilt mit der Aufforderung, den Teil der Bilanz zu fassen und dann beim Bundesanzeiger einzureichen. Bisher hat die Regierung keine Stellungnahme bezogen.

Nachdem die Bilanz 2018 den Fehler enthielt, war es natürlich interessant die übrigen unterfränkischen Sparkassen auf Vollständigkeit bei der Bilanz 2018 zu prüfen. Es stellte sich heraus, dass jede Sparkasse (auch SW-HAS) keine kompletten Risikodaten veröffentlicht hatte. Die Beschwerde bei der Regierung wurde daher mit Schreiben vom 15.11. unterrichtet und gebeten die Aufsichtsbeschwerde auf alle unterfränkischen Sparkassen auszudehnen.

Nun war 2017 das Jahr der Fusion. Daher wurde geprüft, ob die Bilanzen von Schweinfurt und Ostunterfranken korrekt waren. Das war nicht der Fall, in Ostunterfranken wurde weniger veröffentlicht als in Schweinfurt.

Nebeneffekt dieser Arbeit war die Frage, wie denn die gerade veröffentlichte Bilanz 2018 hinsichtlich des Zusammenspiels der beiden Sparkassen. Anders gesagt, ist die Sparkasse Schweinfurt ein Sanierungsfall und wird von der Sparkasse Ostunterfranken gestützt oder nicht. Und wer sind die Nutznießer der Fusion.

Das Ergebnis wurde heute der Regierung von Unterfranken geschickt.

Damit Sie ebenfalls Bescheid wissen erhalten Sie das Anschreiben an die Regierung mit den Nachweisen, wer von der Fusion profitiert. Angehängt daran ist eine Vergleichsliste mit Bilanzzahlen für 2018 und für 2017 mit den Zahlen der beiden Sparkassen.

Meine persönliche Meinung: Die Fusion sollte mit dem neuen Kreistag bzw. Stadtrat von Königsberg wieder rückgängig gemacht werden.

Euer/Ihr
Rainer Gottwald

Die Schriftstücke können Sie sich anschauen unter

www.buergernetzwerk-bayern.de/ dann anklicken:

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Sparkassen

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10.08.2019 01:25

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Liebe Mitstreiter,

am 31.Juli hat das Verwaltungsgericht Würzburg das Urteil zur Rückabwicklung der Fusion gefällt. Mir wurde es am 8.8. zugestellt.

Wie (fast) zu erwarten ist das Urteil negativ: Die Voraussetzungen für einen Bürgerentscheid sind nach Meinung des Gerichts nicht erfüllt.

Das Urteil (19 Seiten) ist als Dokument beigefügt.

Beim Lesen des Urteils sind mir einige Ungereimtheiten aufgefallen:

1. Ein Bürgerbegehren/entscheid ist verfassungsrechtlich geschützt. Es wurde von Laien durchgeführt und nicht von gewieften Juristen. Daher muss einem Bürgerbegehren „wohlwollend“ entgegengekommen werden. Das Urteil lässt dies vermissen. Mit akribischer Genauigkeit wird Wort für Wort des Antrags seziert.

2. Das Gesetz spricht von Unterschriftenlisten. Das sind einseitig beschriebene Dokumente. Ist auch die Rückseite beschriftet, so muss es sich um eine Fortsetzung der Liste auf der Vorderseite handeln (Beispiel: Telefonlisten eines Großbetriebs). Das Gericht geht nicht auf den Begriff Liste ein sondern spricht fälschlich nur von Dokumenten

3. Das Gericht erkennt nicht die Tatsache, dass wir uns in einem digitalen Zeitalter befinden mit maximaler Informationen. Den Vorwurf einer unzureichenden Information gibt es nicht mehr. Um der maximalen Information der Königsberger zu gewährleisten (nur rund 20% der Königsberger haben eine Tageszeitung), wurde an alle Königsberger in einem Anzeigenblatt die Unterschriftenliste mit rückseitigen Ausführungen gebracht. Für alle Internetbenutzer wurde die einseitige Liste auf der Homepage von OpenSource zum download eingestellt. Hier waren auch sehr viele zusätzliche Informationen vorhanden, einschließlich der auf den Werbebeilagen befindlichen Rückseite. Damit war für alle eine optimale Information gegeben. Dass die letzteren nur die einseitige Liste benutzten ändert nichts daran, dass sie genau Bescheid wussten um was es ging.

4. Anstoß hat das Gericht genommen an der Begründung „Verlust der Identität“ und des „Verschenkens von Eigentum“. Diese beiden Begründungen wurden dem Gericht ausführlich dargestellt, fanden aber keinen Eingang in das Urteil. Diese beiden Punkte haben in Landsberg die Monsterfusion von drei Sparkassen in drei Landkreisen platzen lassen. Stichwortartige Begründungen sind übrigens zulässig.

5. Das Gericht verkennt die Wirkung eines Bürgerentscheids, da es annimmt, dass der Bürgerentscheid den Stadtratsbeschluss vom November 2017 aufhebt. Das ist falsch, ein Bürgerentscheid ersetzt den Stadtratsbeschluss mit der Wirkung, dass die Fusion der Sparkassenträger Stadt Königsberg und Landkreis Haßberge mit Schweinfurt abgelehnt ist. Die Monsterfusion in Landsberg mussten 18 Institutionen genehmigen, 12 taten es. Die 13. Institution (Kreistag Landsberg) lehnte ab mit der Konsequenz: die Fusion platzte.

6. Da das Gericht diese Ersetzung des Stadtratsbeschlusses durch den Bürgerentscheid verkennt ist der Konsequenzfehler, dass die jetzigen neuen Sparkassengremien einer Rücknahme der Fusion zustimmen müssen. Das ist aber überflüssig. Eine Fusion hat nie stattgefunden.

Wie geht es weiter?

Das Urteil wird nochmals von fachkundigen Juristen untersucht. Kommen diese ebenfalls zu meiner Meinung, gibt es ein Berufungsverfahren beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Das Verfahren dahin ist auf den Seiten 18 und 19 (Rechtsmittelbelehrung) beschrieben.

Falls Sie Ihre Meinung äußern wollen, tun Sie es bitte.

Sie können mir auch gerne ein Mail schicken:
info@stratcon.de

Ihr/Euer Rainer Gottwald


09.03.2019 04:18

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Liebe Mitstreiter,
Ihr werdet Euch sicher gewundert haben, dass ich einige Monate lang kein Lebenszeichen mehr von mir gegeben habe. Das hatte seinen Grund darin, dass ein massiver Mangel in den Jahresabschlüssen jeder Sparkasse festgestellt wurde und erst genau überprüft werden musste.

Es sind zwei Punkte:
1.Die Zuführungen zu den Rücklagen, die bisher sang- und klanglos vom Verwaltungsrat bzw. Vorstand beschlossen wurden, stellen eine nicht genehmigte Beihilfe dar, die von der EU-Beihilfekommission vorab genehmigt werden muss.

2. Was schlimmer ist: In den Geschäftsberichten werden die Kreditrisiken nicht quantifiziert. Damit kann nicht festgestellt werden, ob die beiden Rücklagearten (Fonds und Sicherheitsrücklage) die Risiken decken oder nicht. Diese Frage hätte bei den Fusionsverhandlungen geklärt werden müssen.

Zum Nachweis, was alles fehlt, erhalten Sie folgenden Dokumentensatz:

Seite 1: Zeitungsartikel aus Dachau, nachdem anhand des Jahresberichts 2017 eine Analyse erstellt wurde und Sparkassenvorstand und Landrat recht flapsig darauf reagierten.

Seite 2: Mein Leserbrief dazu

Bericht und Leserbrief haben einen unserer Mitstreiter, Prof. Dr. Guido Eilenberger, so in Rage gebracht, dass er sich die Beihilfen und die Darstellung der Risiken in den Geschäftsberichten genauer angeschaut hat mit einem vernichtenden Ergebnis. Seine Lebensleistung können Sie in Wikipedia und auf Seite 9 nachlesen.

Jedenfalls hat Prof. Eilenberger ein Formular entwickelt, durch das Über- und Unterdeckung der Risiken dargestellt werden können und auch die Höhe der (nicht genehmigten) Beihilfe. Sein Anschreiben und sein Formular hat er uns uneigennützig zur Verfügung gestellt. Sie wurden für HAS und SW nur modifiziert.Die folgenden Seiten stammen also indirekt aus seiner Feder:

Seiten 3-4: Anschreiben Ostunterfranken: Hier wird die rechtliche Grundlage für die Beihilfe dargestellt und es werden die Risiken erläutert

Seite 5: Formular Ostunterfranken: Hier sehen Sie das Schema, wie die Über-/Unterdeckung ermittelt wird. Sie sehen, dass einiges fehlt.

Seiten 6-7: Anschreiben Schweinfurt: Dasselbe für Schweinfurt

Seite 8: Formular Schweinfurt: Dasselbe für Schweinfurt. Auch hier fehlt einiges.

Seiten 9-10: Fragen an Sparkassenvorstand-Ostunterfranken-SW: Hier steht zunächst etwas über die Lebensleistung von Prof. Eilenberger. Und es wird festgestellt, dass wegen fehlender Zahlen die Über-/Unterdeckung beim Fonds nicht festgestellt werden kann. Die Überdeckung bei der Sicherheitsrücklage ist in Ostunterfranken höher als in Schweinfurt!

Die 7 gestellten Fragen müssen vom Sparkassenvorstand beantwortet werden.

Nach Sachlage haben offensichtlich Sparkassenvorstand, Wirtschaftsprüfer (die vor allem!) und Verwaltungsrat versagt. Kreistag und Königsberger Stadtrat wurden bei den Fusionsverhandlungen im Unklaren gelassen. Die Entscheidung für eine Fusion wäre wahrscheinlich anders ausgefallen, wenn alles bekannt gewesen wäre.

In den nächsten Tagen soll ein Vorstandsmitglied in Haßfurt einen Vortrag halten. Da er diese Unterlagen auch erhalten hat, kann er Auskunft geben über die fehlenden Zahlen und ob eine Genehmigung wegen der Beihilfe hat.

Seite 11: Zeitungsartikel aus Landsberg: Hier platzte bekanntlich die Fusion. Die Bilanzzahlen 2018 wurden veröffentlicht:
Wichtig:
- Die Sparkasse hat einen Vorstand weniger
- Bereits gestrichene Stellen wegen der Fusion mussten wieder aufgefüllt werden
- Schließungen von Geschäftsstellen müssen vom Verwaltungsrat beschlossen werden und nicht vom Sparkassenvorstand.
- Insgesamt war 2018 ein "Bombenjahr"

Euer
Rainer Gottwald


22.12.2018 19:42

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Liebe Freunde,

in den letzten Tagen war in der Mainpost ein Bericht über die Kreistagssitzung, in der Vorstandsvorsitzender Schleich die Fusion rechtfertigte. Am 22. war ein Kommentar in der Mainpost.
Diese beiden Meldungen haben mich veranlasst, die Ereignisse des Jahres 2018 kurz zu beschreiben. Daran sind einige Anlagen angefügt.
Ihr lest also:
Seiten 1-3: Jahresbericht
Seiten 4-5: Rangliste nach der Kapitalquote (als Antwort auf H. Schleich wegen der
gleichen Entwicklung der Sparkassen)
Seiten 6-8: Bericht über die Ausführungen von H. Schleich im Kreistag (beachtet den
Kommentar am Schluss)
Seiten 9-10: Kommentar der Mainpost (beachtet den Kommentar am Schluss)

Euch und Euren Familien wünsche ich eine besinnliche Weihnacht und ein erfolgreiches 2019.
Ich bin davon überzeugt, dass es Ende nächsten Jahres wieder ein Sparkasse Haßberge geben wird.
Euer
Rainer Gottwald


22.12.2018 19:26

Das Bürgerbegehren ist Gegenstand eines Verfahrens beim Verwaltungsgericht Würzburg. Die Verhandlung ist frühestens im Februar 2019.


Neues Zeichnungsende: 20.02.2019
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 621


07.12.2018 02:48

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Liebe Freunde,
völlig überraschend kam ein neues Schreiben der Rechtsanwälte der Stadt Königsberg mit Ausführungen zur Gestaltung der Unterschriftenlisten. Das Thema ist aber schon längst abgehandelt. Die Stadt hatte ja 210 Unterschriftenlisten anerkannt, nur 203 wurden wegen fehlender Beschriftung der Rückseite abgelehnt. Vor Gericht geht es nur noch um die Anerkennung dieser 203 Unterschriften

Dazu hatte ich zwei Briefe wegen der Gültigkeit dieser 203 Unterschriften an das VG geschickt, die natürlich auch die Gegenseite zur Stellungnahme enthält. Bisher erfolgte dazu keine Reaktion der Rechtsanwälte. Entweder ist das Strategie und es soll vor Gericht ein Überraschungscoup gelandet werden oder das Pulver ist verschossen.

Damit Ihr Bescheid wisst schicke ich Euch die beiden Briefe:
Seiten 1-3 Schreiben der Rechtsanwälte
Seiten 4-5 Meine Antwort an das Gericht

Ich wünsche Euch allen eine gesegnete Weihnacht und ein erfolgreiches 2019
Euer Rainer Gottwald


19.11.2018 16:28

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Liebe Mitstreiter,

200 Unterschriften wurden von der Stadt Königsberg für ungültig erklärt, da das Argument "Verschenken von kommunalem Eigentum" nicht zutreffen würde. Mit der Veröffentlichung der Jahresschlüsse 2017 der Sparkassen Schweinfurt und Ostunterfranken konnte nun belegt werden, dass sehr wohl ein (rechtswidriges) Verschenken von 6 Mio. € (1 Mio. Königsberg, 5 Mio. Landkreis) vorliegt. Der Ablehnungsgrund ist also entfallen, die notwendigen Unterschriften für einen Bürgerentscheid (302) sind mit den gültigen 200 erfüllt.

Diese Tatsache wurde ausführlich dem Verwaltungsgericht Würzburg als Ergänzung der Klage am 14.11. mitgeteilt.

Die Presse erhielt ebenfalls diese Unterlagen. In der Mainpost und im Fränkischen Tag sind heute Montag, 19.11., größere Berichte erschienen.

Nun sind Presseberichte naturgemäß sehr komprimiert. Damit Sie sich von der Klageschrift ein eigenes Bild machen können, erhalten Sie die Unterlagen an das Gericht ebenfalls:

Seite 1 - 2: Brief an die Bürgermeister und Kreisräte, Stadträte von Königsberg
Seite 3 - 9: Schreiben an das Verwaltungsgericht vom 14.11.
Seiten 10 - 11: Ranking nach der Gesamtkapitalquote 2017 und 2016 aller bayerischen Sparkassen (Beachten Sie das Auseinanderdriften von Schweinfurt und Ostunterfranken!)

Falls Sie mit den Zeitungsberichten nach der Lektüre dieser Unterlagen konform oder nichtkonform gehen sollten, können Sie gerne einen Leserbrief an die jeweilige Zeitung schreiben.

Ihr
Rainer Gottwald


11.10.2018 23:01

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Liebe Freunde,

nach den Ferien geht es langsam in Richtung Gerichtsentscheidung. Am 23.8. hatte ich meinen Standpunkt zum Thema "Unterschriftenliste" und "Rückabwicklung" an das Gericht
geschickt. Die Gegenseite hat sich Zeit gelassen und erst am 1.10. eine eigenartige und nichtssagende Antwort dazu gegeben. Meine Stellungnahme dazu habe ich heute dem Gericht geschickt. Ich glaube nicht, dass die Gegenseite noch etwas schreiben wird.
Die beigefügte Datei enthält die beiden Schreiben:
Seiten 1-3: Schreiben der Anwaltskanzlei
Seiten 4-7: Meine Antwort

Bis jetzt liegt noch kein Verhandlungstermin vor. Wahrscheinlich ist er erst im Dezember oder noch später.

Meinen herzlichen Glückwunsch zum gelungenen Bürgerbegehren mit der "Gelben Tonne". Wenn das kein gutes Omen ist für die Rückabwicklung der Sparkassenfusion!!!!

Euer
Rainer Gottwald


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