Soziales

Rückbuchung von Rentenpunkten bei Tod des Begünstigten (Versorgungsausgleich)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
145 Unterstützende 145 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

145 Unterstützende 145 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

26.04.2020, 13:58

Verdeutlichung der Problematik. Die Abschaffung der Frist soll für alle
Ausgleichpflichtigen gelten.


Neue Begründung: Wenn der Begünstigte den Versorgungsausgleich nicht länger als 36 Monate erhalten hat, ist die Rückübertragung nach seinem Tod unproblematisch. Mein geschiedener Mann Ehemann, der ca. 5 Jahre den Versorgungsausgleich bekommen hatte, ist vor 3 Jahren verstorben. Der Versorgungsausgleich wird weiterhin durchgeführt. Ich konnte nicht in Erfahrung bringen aufgrund welchen Gesetzes dies geschieht und wen ich jetzt mit den von mir erarbeiteten Rentenpunkten "versorge".
Außer
"versorge".Außer meinem geschiedenen Ehemann waren keine weiteren Begünstigte in dem Scheidungsurteil vorgesehen. Für mich ist das Diebstahl. Ich selbst erhalte nur eine kleine Altersrente für schwerbehinderte Menschen und möchte meine Rentenpunkte zurück.
zurück. Die 36-Monate-Frist soll
rückwirkend entfallen. Egal wie lange der Begünstigte den Versorgungsausgleich erhalten hat, stehen die Rentenpunkte demjenigen zu, der sie erarbeitet hat.
- www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/rente-und-scheidung-versorgungsausgleich.html

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 23 (23 in Deutschland)


Mehr zum Thema Soziales

11.815 Unterschriften
159 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern