Περιοχή: Γερμανία

Rüstung und Abrüstung auf internationaler Ebene - Erneuerung des Atomwaffensperrvertrages

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
206 Υποστηρικτικό 206 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

206 Υποστηρικτικό 206 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2016
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

11/09/2017, 12:58 μ.μ.

Pet 3-18-05-05-028330

Rüstung und Abrüstung auf
internationaler Ebene


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.02.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass der Atomwaffensperrvertrag erneuert wird mit der
Festschreibung der weltweiten Ächtung aller Kernwaffen und der Fristsetzung für alle
Kernwaffenstaaten zur Vernichtung ihrer Bestände.
Der Petent führt insbesondere aus, dass der geltende Atomwaffensperrvertrag die
Weiterverbreitung von Atomwaffen nicht verhindert habe. Ein wesentlicher Grund für
das Streben nach Aufstieg in die Riege der Kernwaffenstaaten sei das Versagen der
Kernwaffenstaaten, ihren vertraglichen Pflichten zu Kernwaffenabrüstung
nachzukommen. Durch die gegenwärtigen Modernisierungsbemühungen für die
bestehenden Bestände an Atomwaffen, würden die internationalen Spannungen in
gefährlicher Weise angeheizt. Die durch einen Verzicht auf Atomwaffen einsparbaren
Finanzmittel könnten für bestehende Probleme – Stichworte: Migration, Klimawandel,
Armutsbekämpfung – sinnvoller eingesetzt werden. Deutschland müsse sich daher
dafür einsetzten, den Atomwaffensperrvertrag zu erneuern und die weltweite Ächtung
aller Kernwaffen festzuschreiben. Daher fordere er sowohl den Deutschen Bundestag,
als auch die Bundesregierung dazu auf, durch entsprechende Beschlüsse bzw.
Initiativen dafür zu sorgen, dass es zu einer Umsetzung der Forderungen des Petenten
kommen könne.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 206 Mitzeichnungen sowie 7 Diskussionsbeiträge
ein.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des Auswärtigen
Amtes (AA) eingeholt. Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme stellt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar:

Die Bundesrepublik Deutschland nutzt Atomenergie ausschließlich friedlich zur
Stromerzeugung, besitzt keine Kernwaffen und hat den Vertrag über die
Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) – Atomwaffensperrvertrag unterzeichnet und
damit auf den Besitz von Atomwaffen verzichtet. Dieser Verzicht ist völkerrechtlich
verbindlich.
Deutschland unterstützt zudem das Ziel der weltweiten Abschaffung aller
Massenvernichtungswaffen, da die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen
und ihrer Trägermittel eine potenzielle Bedrohung darstellt, auch für Deutschland und
die anderen EU-Staaten.
Deutschland begegnet potenziellen Bedrohungen durch die Weiterverbreitung von
Massenvernichtungswaffen mit einem abgestimmten und breit angelegten
sicherheitspolitischen Instrumentarium. Dazu gehören glaubhafte Abschreckung im
Rahmen des nordatlantischen Bündnisses, Maßnahmen zur Unterbindung von
Proliferation und eine effektive Exportkontrolle, ebenso wie Rüstungskontrolle,
Abrüstung und vertragliche Regelungen zur Nichtverbreitung von
Massenvernichtungswaffen. Diese außen- und sicherheitspolitische Gesamtstrategie
wird von Parlament und Regierung gleichermaßen vertreten.
Aus Sicht des Petitionsausschusses ist die in der Eingabe angeregte Neuverhandlung
des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) derzeit weder notwendig noch
umsetzbar.
Der NVV bildet die von rund 190 Staaten akzeptierte Grundlage für nukleare
Nichtverbreitung und Abrüstung. Das NVV-Regime hat maßgeblich dazu beigetragen,
dass die Zahl der Kernwaffenstaaten im einstelligen Bereich geblieben ist. Der Vertrag
bildete auch den Rahmen für die erfolgreichen Nuklearverhandlungen mit dem Iran,
die dazu führten, dass die bislang schwerste Proliferationskrise diplomatisch gelöst
werden konnte.
Artikel VI des NVV bildet die einzige verbindliche Rechtsgrundlage für nukleare
Abrüstung. Auch hier wurden seit dem Ende des Kalten Kriegs große Fortschritte
erzielt. Die weltweiten nuklearen Arsenale wurden um mehr als 80 Prozent reduziert.
Aus Sicht des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung sind allerdings
weitere Anstrengungen erforderlich, um dem Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt näher
zu kommen. Das Abrüstungsangebot, das Präsident Obama 2013 in Berlin vorgestellt
hat, bietet dafür eine gute Grundlage.

Fristen für die Vernichtung von Kernwaffen könnten vereinbart werden, auch ohne
dass dafür der NVV neu verhandelt werden müsste. Denn dies könnte theoretisch
auch über eine separate Kernwaffenkonvention erfolgen. Allerdings haben die
Kernwaffenstaaten bereits deutlich gemacht, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt einer
solchen Konvention nicht beitreten würden bzw. Fristen nicht für zielführend halten.
Nach Einschätzung des Petitionsausschusses sollte der nächste Abrüstungsschritt
erneut zwischen den Vereinigten Staaten und der Russischen Föderation
ausgehandelt werden, da diese beiden Staaten zusammen über mehr als 90 Prozent
aller Kernwaffen verfügen. Diese Erwartung wurde auch im Abschlussdokument der
NVV-Überprüfungskonferenz von 2010 formuliert. Ein entsprechendes
Verhandlungsangebot liegt auf dem Tisch. Zu einem späteren Zeitpunkt werden auch
multilaterale Abrüstungsverhandlungen zwischen allen nuklear bewaffneten Staaten
notwendig sein, um einen geordneten Übergang zu einer nuklearwaffenfreien Welt zu
ermöglichen.
Voraussetzung für einen Abzug der in Deutschland stationierten US-Atomwaffen sind
erfolgreiche Abrüstungsgespräche zwischen Washington und Moskau etwa im Sinne
des bereits erwähnten Vorschlags von Präsident Obama. Gesprächsangebote aus den
USA und der NATO hat Russland bislang allerdings zurückgewiesen.
Der bestehende Atomwaffensperrvertrag bleibt nach Auffassung des
Petitionsausschusses die unverzichtbare Grundlage für die Bekämpfung der aus der
nuklearen Proliferation erwachsenden Gefahren.
Die in der Eingabe geforderte Fristsetzung für alle Kernwaffenstaaten zur Vernichtung
ihrer Bestände erscheint nach Einschätzung des Petitionsausschusse zum jetzigen
Zeitpunkt nicht realisierbar.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
– dem Auswärtigen Amt – zur Erwägung zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt
worden.

Begründung (PDF)


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