Region: Germany

Ruhegehalt für Beamte - Jährliche Information über zu erwartende Ruhegehaltansprüche

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
180 supporters 180 in Germany

The petition is denied.

180 supporters 180 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2012
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08/29/2017, 16:52

Pet 1-17-06-20130-035908Ruhegehalt für Beamte
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass auch Beamte – wie gesetzlich Rentenversicherte
– jährlich über aktuelle und zukünftig zu erwartende Pensionsansprüche informiert
werden.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Dazu liegen 180 Mitzeichnungen und 35 Diskussionsbeiträge vor. Der
Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf jeden einzelnen
Gesichtspunkt eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, Beamten würden
Informationen über ihre künftigen Versorgungsansprüche vorenthalten werden, was
sie an einer Planung der Altersvorsorge hindere. Vor diesem Hintergrund sei eine
jährliche Auskunft erforderlich, wie sie für Versicherte in der gesetzlichen
Rentenversicherung durch die Renteninformation geregelt sei.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat u. a. auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben,
zu der Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass nach den Bestimmungen des § 109
des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) Versicherte der gesetzlichen
Rentenversicherung, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, jährlich eine
schriftliche Renteninformation erhalten. Diese Renteninformation enthält z. B.

Angaben über die Höhe der in der Vergangenheit gezahlten Beiträge und die
erworbenen Entgeltpunkte sowie eine Prognose über die Höhe der zu erwartenden
Regelaltersgrenze. In der gesetzlichen Rentenversicherung wird die
Renteninformation für Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, alle drei
Jahre durch eine Rentenauskunft ersetzt. Jüngere Versicherte können eine
Rentenauskunft bei einem berechtigten Interesse erhalten.
Der Ausschuss stellt fest, dass es sich bei der Beamtenversorgung und der
gesetzlichen Rentenversicherung um unterschiedliche Alterssicherungssysteme mit
verschiedenen Berechnungsgrundlagen handelt. Während sich die Höhe der Rente
maßgeblich nach den aufgrund der Beitragszahlungen erworbenen Entgeltpunkten
richtet, sind für Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz
(BeamtVG) die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten sowie das zuletzt übertragene Amt
maßgeblich, sofern die Dienstbezüge dieses Amtes mindestens zwei Jahre bezogen
wurden.
Eine jährliche Versorgungsinformation entsprechend der Renteninformation hätte
daher nach Ansicht des Petitionsausschusses für Beamte, insbesondere für jüngere
Beamte im Eingangsamt ihrer Laufbahn oder im ersten Beförderungsamt, kaum
einen hinreichenden und verlässlichen Aussagewert.
Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte haben gemäß § 49 Abs. 10 BeamtVG einen
Anspruch auf eine Versorgungsauskunft, die aufgrund eines schriftlichen Antrages zu
erteilen ist. Mit den Regelungen zur Versorgungsauskunft wurden die Bestimmungen
des § 109 SGB VI zur Rentenauskunft und Renteninformation unter
Berücksichtigung der Systemunterschiede zwischen Rente und Versorgung in das
Beamtenversorgungsrecht des Bundes übertragen und den Beamtinnen und
Beamten des Bundes ein Auskunftsanspruch zu Ruhegehalt und Witwen- bzw.
Witwergeld eingeräumt (vgl. dazu Drucksache 16/7076, S. 160).
Der Ausschuss merkt an, dass diese Versorgungsauskunft u. a. eine Übersicht der
ruhegehaltfähigen Dienstzeiten, eine Berechnung des Ruhegehaltssatzes sowie eine
Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge enthält. Bundesbeamtinnen und
Bundesbeamte können sich somit ausreichend über ihre künftigen
Versorgungsansprüche informieren. Ein Anspruch auf darüber hinausgehende
Versorgungsinformationen wäre angesichts der vorangegangenen Ausführungen
nach Ansicht des Petitionsausschusses weder angemessen noch systemgerecht.

Vor diesem Hintergrund hält der Ausschuss die geltende Rechtslage für sachgerecht
und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition
auszusprechen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Help us to strengthen citizen participation. We want to support your petition to get the attention it deserves while remaining an independent platform.

Donate now