Alueella: Saksa

Rundfunkbeitrag: Außerkraftsetzung durch den Bundestag

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Deutscher Bundestag
18 289 Tukeva 18 231 sisään Saksa

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

18 289 Tukeva 18 231 sisään Saksa

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2016
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

30.04.2016 klo 18.53

Änderung der Beschlussformel: 1. Hinzufügung vom »i.V.m.« in Satz 1. sowie 2. die Präzisierung der Einschränkung des Wesenesgehalts der ungehinderten Unterrichtung durch jede Form von Zwang.


Neuer Petitionstext: Der Bundestag möge beschließen,
die formelle Außerkraftsetzung aller Bestimmungen der Bundesländer zur Erhebung des Rundfunkbeitrags durch ein Aufhebungsgesetz gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG (Jeder hat das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.) i.V.m. Art. 31 GG (Bundesrecht bricht Landesrecht.) wegen der Unvereinbarkeit der Erhebung und zwangsweisen Beitreibung des Rundfunkbeitrags mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
Deutschland, da jede Ausübung von Zwang den Wesensgehalt der Ungehindertheit einschränkt und gemäß Art. 19 Abs. 2 GG (In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.) verboten ist.
Wirkweise der Grundrechte
»Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeitsstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft – auf sie pocht und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen.« Prof. Dr. Jörn Ipsen
»Der in der Falsch- oder Nichtanwendung einfachen Rechts liegende Grundrechtseingriff ist per definitionem nie durch ein Gesetz gedeckt und greift deshalb nicht nur in das betroffene Grundrecht ein, sondern verletzt dies auch stets, ohne das es darauf ankommt, ob z.B. eine in Rede stehende Leistung grundrechtlich definitiv geboten ist.« G. Lübbe-Wolff, Bundesverfassungsrichterin, Grundrechte als Eingriffsabwehrrechte
»Widerstand meint Kampf gegen staatliches Unrecht. Voraussetzung dafür ist, dass der Staat nicht höchster Wert ist, sondern dass Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung gewogen und möglicherweise zu leicht befunden werden können.« Fritz Bauer, ehemals Generalstaatsanwalt in Frankfurt a. Main



26.04.2016 klo 21.28

Liebe Unterzeichner unserer Petition gegen den Rundfunkbeitrag,

die Unterzeichnung der Petition stellt lediglich die Phase I unseres gemeinsamen Widerstands gegen den Rundfunkbeitrag dar.

Phase II ist die Erhebung einer gemeinsamen Klage gegen den Rundfunkbeitrag vor dem Bundesverfassungsgericht und aller Wahrscheinlichkeit nach vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dazu suchen wir 10.000 Mitstreiter.

Wer von Ihnen Interesse an einer solchen Teilnahme hat, kann sich – unverbindlich – als Interessent registrieren unter: rundfunkbeitragsklage.de/registrieren/. Über den Beginn der Klage sowie den Fortgang unserer Aktion informieren wir über unsere Mailingliste, in die jeder registrierte Interessent automatisch eingetragen wird.

Allgemeine Informationen zur Aktion finden Sie unter: rundfunkbeitragsklage.de/info/.

Unsere rechtswissenschaftliche Expertise zum Rundfunkbeitrag finden Sie unter: rundfunkbeitragsklage.de/registrieren/.

Es wäre der Aktion Rundfunkbeitragsklage dienlich, wenn Sie auch andere Zwangsbeitragszahler über unsere Aktion sowie die Petition informieren würden.

Als schnellsten Weg zur Petition können Sie die URL rundfunkbeitragsklage.de/petition/ verwenden.

Wenn Sie uns durch eine Spende helfen möchten, die diversen Kosten der Aktion Rundfunkbeitragsklage zu finanzieren, dann können Sie unter: rundfunkbeitragsklage.de/spenden/ unsere Kontodaten abrufen. Jeder Euro hilft allen Menschen, welche ihre Lebenszeit für den politischen Widerstand einsetzen.

Bei Fragen zur Aktion senden Sie bitte eine Mail an: hallo@rundfunkbeitragsklage.de.

Vielen Dank für Ihre Unterzeichnung,

Ihre Grundrechtepartei
--
Grundrechte? Leider nur mit uns!
grundrechtepartei.de/


25.04.2016 klo 12.15

Einfügung des fehlenden Wortes »hat« in Satz 1, erste Klammer.

Hinweis an die Unterzeichner: Bitte informieren Sie andere Grundrechtsträger über diese Petition.

Ihre Grundrechtepartei
--
Grunderechte? Leider nur mit uns!
grundrechtepartei.de/
New petition text: Der Bundestag möge beschließen,
die formelle Außerkraftsetzung aller Bestimmungen der Bundesländer zur Erhebung des Rundfunkbeitrags durch ein Aufhebungsgesetz gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG (Jeder hat das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.) Art. 31 GG (Bundesrecht bricht Landesrecht.) wegen der Unvereinbarkeit der Erhebung und zwangsweisen Beitreibung des Rundfunkbeitrags mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
Wirkweise der Grundrechte
»Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeitsstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft – auf sie pocht und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen.« Prof. Dr. Jörn Ipsen
»Der in der Falsch- oder Nichtanwendung einfachen Rechts liegende Grundrechtseingriff ist per definitionem nie durch ein Gesetz gedeckt und greift deshalb nicht nur in das betroffene Grundrecht ein, sondern verletzt dies auch stets, ohne das es darauf ankommt, ob z.B. eine in Rede stehende Leistung grundrechtlich definitiv geboten ist.« G. Lübbe-Wolff, Bundesverfassungsrichterin, Grundrechte als Eingriffsabwehrrechte
»Widerstand meint Kampf gegen staatliches Unrecht. Voraussetzung dafür ist, dass der Staat nicht höchster Wert ist, sondern dass Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung gewogen und möglicherweise zu leicht befunden werden können.« Fritz Bauer, ehemals Generalstaatsanwalt in Frankfurt a. Main


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