Region: Bremen

S 18/107 - Änderung des Beirätegesetzes

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
9 supporters 9 in Bremen

Petition process is finished

9 supporters 9 in Bremen

Petition process is finished

  1. Launched 2012
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

08/21/2013, 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) vom 21. August 2013

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 18/107

Gegenstand:
Änderung des Beirätegesetzes

Begründung:
Der Petent regt an, das Beirätegesetz zu ändern. Ortsamtsleitungen oder entsprechende Personen sollten
künftig bei der Auslegung von Bebauungs - und Flächennutzungsplänen sowie Planfeststellungsverfahren
die davon betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf Probleme aufmerksam machen, die sich für sie aus den
Planungen ergeben könnten. Gegebenenfalls könne ein Informationsblatt erstellt werden, in dem alle für die
Bürgerinnen und Bürger wichtigen Aspekte allgemein verständlich, kurz und übersichtlich dargestellt würden.
Zur Begründung führt er aus, die Bürgerinnen und Bürger würden oft erst nach Abschluss der Verfahren
mitbekommen, welche Nachteile ihnen aus Planungen erwachsen. Eine frühzeitige Information sei deshalb
erforderlich, damit die Betroffenen ihre Interessen und Bedürfnisse in angemessener Weise vertreten
können. Die Petition wird von neun Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Chefs der
Senatskanzlei eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der
öffentlichen Beratung persönlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung des sen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Beratung zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss kann das Anliegen des Petenten nicht unterstützen. Bürgerinnen und Bürger haben
bei der Auslegung von Bauleitplänen die Möglichkeit, die Planungen, einschließlich der Darlegungen über
die Ziele und Zwecke der Planung sowie die Erläuterungen der beabsichtigten Festsetzungen in den
Ortsämtern einzusehen. Außerdem wird im Rahmen der Bauleitplanung eine frühzeitige Bürgerbeteiligung
durchgeführt. D iese erfolgt entweder durch eine Einwohnerversammlung oder bei einem kleineren
betroffenen Personenkreis mithilfe einer Einzelbefragung. Diese Veranstaltungen werden über die
Tagespresse und im Internet bekannt gegeben.

Eine Ausweitung dieser Praxis dahi ngehend, dass die Ortsämter alle Planungen auf die individuelle Situation
der betroffenen Bürgerinnen und Bürger hin überprüfen, ist nicht leistbar. Hinzu kommt, dass die Frage, was
als Nachteil zu bewerten ist, häufig subjektiv beantwortet wird. Planungen werden oft individuell
unterschiedlich beurteilt. Deshalb muss es dem jeweils Betroffenen überlassen bleiben, die Pläne für sich
auszuwerten. Auch könnte nicht sichergestellt werden, dass ein Informationsblatt alle wichtigen Aspekte
einer Planung für den Einzelfall erfasst.

Begründung (PDF)


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