S 18/129 - Planungssicherheit in der gymnasialen Oberstufe

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
334 Unterstützende 334 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

334 Unterstützende 334 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

12.06.2013, 02:00

1

:
Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses Nr. 19 vom 12. Juni 2013:

Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft keine
Möglichkeit sieht, den Eingaben zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 18/129

Gegenstand:
Planungssicherheit in der gymnasialen Oberstufe

Begründung:
Die Petentin fordert, dass das bei der Oberstufenanwahl durch die Schule offerierte und genehmigte
Fächerangebot für den betreffenden Jahrgang bis zum Erreichen des Abiturs garantiert wird. Nur so könne
eine Planungssicherheit für die Schüler bei der Ausw ahl der Oberstufe erreicht werden. Die Petition wird von
139 Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petenten Stellungnahmen der Senatorin für Bildung und
Wissenschaft eingeholt. Zudem hatte die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen der öffentlichen
Beratung persönlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Das Verfahren bei der Oberstufenanwahl sieht vor, dass die Schül erinnen und Schüler am Ende der
Sekundarstufe 1 zusammen mit der Wahl der Schule, an der sie die gymnasiale Oberstufe besuchen
möchten, bereits ein Profil mit entsprechenden Kursangeboten anwählen. In der einjährigen
Einführungsphase, die im Klassenverband stattfindet, wirkt sich die Kurs- und Profilauswahl noch nicht
unmittelbar aus. Erst in der der darauffolgenden zweijährigen Qualifikationsphase wird der Unterricht in
einem System von Grund- und Leistungskursen organisiert. Die Schülerinnen und Schüler erhalten nach
dem ersten Halbjahr der Einführungsphase noch einmal die die Möglichkeit, ihre Festlegungen auf
Leistungskurse und Profile endgültig zu wählen, ihre ursprüngliche Wahl also noch einmal zu ändern.

Nach Ansicht der Petentin hat das System der zweiten W ahlmöglichkeit zur Konsequenz, dass nach der
endgültigen W ahl der Schülerinnen und Schüler Angebot und Nachfrage hinsichtlich der Profile und Kurse
stark auseinanderfallen und aufgrund mangelnder Anwahl einige Fächer oder sogar Profile nicht angeboten
werden, in anderen Fällen Schülerinnen und Schüler gewählte Kurse wegen Erschöpfung der Kapazität nicht
belegen können. Dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler in der Folge seitens der Schule beraten
würden, entweder ein anderes Profil an dersel ben Schule oder ein gleiches bzw. ähnliches Profil an einer
anderen Schule anzuwählen, sei vor dem Hintergrund der für sie erforderlichen Planungssicherheit nicht
hinnehmbar.

Der Petitionsausschuss kann diese Ansicht nicht teilen. Auch wenn das System in Einzelfällen zu Härten
führt, ist es im Ergebnis für die betroffenen Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Schulen
interessensgerecht. Die Forderung der Petentin ließe sich letztlich nur dadurch erfüllen, dass den
Schülerinnen und Schülern die Möglic hkeit, ihre getroffene W ahl in der Einführungsphase noch einmal zu
überdenken, versagt wird. Dies würde bedeuten, dass die Schülerinnen und Schüler an ihrer Wahl der
Profile und Kurse festhalten müssten, auch wenn sie feststellen, dass die gewählten Fächer nicht ihren
Erwartungen entsprechen. Aufgrund ihrer Budgetierung ist es auch nicht möglich, die Schulen zu
verpflichten, ihr Kurse und Profile der Nachfrage anzupassen und die W ahl der Schülerinnen und Schüler in
jedem Fall zu erfüllen. Hinzu kommt, dass es nach Auskunft der senatorischen Behörde zwar häufiger zum
Ausfall angebotener Kurse und entsprechender Beratung der betroffenen Schülerinnen und Schüler kommt,
der W egfall eines genehmigten Profils dagegen die seltene Ausnahme ist.

Vor diesem Hintergr und sieht der Petitionsausschuss keine Möglichkeit, dem Anliegen der Petentin zu
entsprechen.

Begründung (PDF)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern