Região: Bremen

S 18/137 - Nachbarbeschwerde gegen ein Bauvorhaben

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
131 Apoiador 131 em Bremen

A petição foi terminada.

131 Apoiador 131 em Bremen

A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online der Bremischen Bürgerschaft.

21/08/2013 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) vom 21. August 2013

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 18/137

Gegenstand:
Nachbarbeschwerde gegen ein Bauvorhaben (Bunker)

Begründung:
Die Petenten wenden sich gegen die Absicht, einen in ihrem Wohnviertel vorhandenen Bunker komplett
abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Sie tragen vor, die Beseitigung des Bunkers führe zu einer
konkreten Gefahr für ihre Gesundheit und ihr Eigentum. Entsprechende Erfahrungen habe man dem Abriss
von Bunkern in anderen Städten gesammelt. Es seien monatelange Belastungen durch Ersc hütterungen,
Lärm, Staub und Verkehr zu erwarten. Auch könne nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass sich
im Boden Blindgänger aus dem Zweiten W eltkrieg befinden. Starke Erdbewegungen, die im Zusammenhang
mit der geplanten Sprengung des Bunkersock els stünden, könnten Explosionen auslösen. Nicht alle zu
erwartenden Schäden ließen sich durch Beweissicherungsverfahren erfassen. Der vollständige Abbruch des
Bunkers sei nicht nötig. Das geplante Neubauprojekt füge sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung
ein. Es sei rücksichtslos und verstoße gegen das Verbot der Vermeidung bodenrechtlicher Spannungen.
Bereits im Vorfeld der Baumaßnahme habe es Rechtsverstöße und Pannen gegeben. Auch seien diverse
kritische Punkte noch nicht abschließend geklärt w orden. Die Bürgerbeteiligung sei nur unzureichend erfolgt.
Die Petition wird von 131 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem haben die Petenten über 500
Unterstützungsunterschriften eingereicht.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petenten Stellun gnahmen des Senators für Umwelt, Bau
und Verkehr eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Nach der bremischen Landesbauordnung ist für Abbruchmaßnahmen keine Baugenehmigung erforderlich.
Sie müssen lediglich angezeigt werden. Aufgrund der massiven Bedenken der Anwohner haben die
Fachbehörden zugesagt, diese Abbruchmaßnahme abweichend vom Standardverfahren intensiv zu
begleiten und zu überwachen. Erschütterungen werden mit einem schwingungstechnischen
Überwachungsprogramm eines Sachverständigenbüros überwacht. Um dem Wunsch der Anwohner
entgegenzukommen, wird die Bunkerdecke nicht wie ursprünglich vorgesehen durch Sprengungen
aufgebrochen. Hierfür wird jetzt ein Bagger mit einem Greifer eingesetzt. Dadurch werden die zu
erwartenden Erschütterungen erheblich reduziert. Ein Gutachten zum Immissionsschutz liegt vor. Ein
Staubgutachten gibt es nicht. Jedoch sind technische Regeln einzuhalten. So muss der
Abbruchunternehmer durch eine ausreichende Bewässerung der Staubentwicklung entgegenwirken. Dies
wird durch Stichproben überwacht. Begehungen zur Schadstoffuntersuchung haben gemeinsam mit der
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen stattgefunden. Es wurden Schadstoffe und bei der zweiten Begehung
auch Asbest festgestellt, die beim Abbruch gesondert entsorgt werden müssen. Die Sachkunde für eine
ordnungsgemäße Entsorgung hat die ausführende Firma nachgewiesen.

Entsprechend dem üblichen Verfahren wurde ein statischer Nachweis für den Baugrubenverbau zur
Sicherung der unmittelbar angrenzenden Nachbargebäude gefordert. Eine darüber hinausgehende
Berechnung ist aus Sicht der Bauaufsichtsbehörde nicht erforderlich. Die von den Petenten geforderte
Bestandsaufnahme der unterirdischen Zu- u nd Abwasserleitungen ist nicht Aufgabe der Bauverwaltung.
Eine Beweissicherung kann jeder Eigentümer veranlassen. Es handelt sich um eine rein privatrechtliche
Angelegenheit.

Auch die Frage des Versicherungsschutzes des Bauherrn ist eine privatrechtliche Angelegenheit. Weder die
Baubehörde noch der Beirat können dazu rechtlich verbindliche Forderungen aufstellen.

Das Baugenehmigungsverfahren ist unabhängig vom Anzeigeverfahren zum Bunkerabbruch. W enn die
Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmig ung vorliegen, hat der Bauherr einen Anspruch auf die
Erteilung der Baugenehmigung. Faktisch kann der Bau allerdings erst nach dem erfolgten Abbruch
begonnen werden. Die Bauaufsichtsbehörde kann dem Bauherrn keine Alternativen zu seinen Planungen
vorschrei ben. Sie hat die vorgelegten Planungen zu überprüfen. Die Baugenehmigung wurde mittlerweile
erteilt.

Im Vorfeld der geplanten Maßnahme fanden mehrere Informationsveranstaltungen statt. Die Bürgerinitiative
wurde darüber hinaus über die einzelnen Schritte in Kenntnis gesetzt. Die vorliegenden Gutachten wurden
den Bürgerinnen und Bürgern in einem Termin dargelegt und mit ihnen erörtert.

Der Petitionsausschuss hat auf eine öffentliche Beratung der Petition verzichtet, weil mittlerweile mit der
Beseitigung des Bunkers begonnen wurde und er kein Fehlverhalten der Behörden feststellen kann.

Begründung (PDF)


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