Region: Bremen

S 18/145 - Erweiterung der Auswohnrechte in Kaisenhäusern

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
1,024 supporters 1,024 in Bremen

Petition process is finished

1,024 supporters 1,024 in Bremen

Petition process is finished

  1. Launched 2013
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

01/15/2014, 01:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 24 vom 15. Januar 2014

Der Aus schuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgersch aft keine
Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 18/145

Gegenstand:
Auswohnrecht in Kaisenhäusern

Begründung:
Der Petent regt an, die Beschränkungen des W ohnrechts in den so genannten Kaisenhäusern aufzuheben
und das Bewohnen dieser Häuser grundsätzlich - auch rückwirkend - zu genehmigen. Zur Begründung führt
er aus, die Bremische Landesverfassung gewährleiste jedem Bewohner ein Recht auf eine angemessene
Wohnung. In Bremen fehlten W ohnungen, gerade im unteren Preissegment. Der Abriss der Kaisenhäuser
verursache hohe Kosten für die Steuerzahler. Deshalb sei es sinnvoll, die Wohnnutzung zuzulassen. Im
Übrigen stellten Leerstände von Kaisenhäusern, die nicht sofort abgerissen werden, ein hohes
Sicherheitsrisiko dar. Es gelte, das schutzwürdige Vertrauen der Bürgeri nnen und Bürger zu wahren, die auf
den Bestand ihrer Häuser vertraut hätten. Die Petition wird von 1.024 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern
unterstützt. Außerdem liegen dem Petitionsausschuss 1.300 schriftliche Unterstützungsunterschriften vor.

In dem zu der Petition eingerichteten Internetforum wird das Thema kontrovers diskutiert. Einerseits wird
darauf hingewiesen, dass Häuser in Kleingartengebieten nicht zu W ohnzwecken benutzt werden dürfen.
Nach dem zweiten W eltkrieg seien aus der Not heraus Ausnahmegenehmigungen erteilt worden. Die
Wohnnutzung sei allerdings nie legalisiert worden. Deshalb hätten die Bewohner auch nicht auf den weiteren
Bestand vertrauen dürfen. Würde man die Wohnnutzung legalisieren, führe dies zu einer unplanmäßigen
Bebauung der Klei ngartengebiete. Andererseits wird hervorgehoben, dass es heutzutage schwierig sei, mit
geringem Einkommen die Kosten des W ohnens zu finanzieren. Deshalb sollte aus sozialen Gründen das
Auswohnen der Kaisenhäuser erweitert werden. Die Regelungen für die Ber einigung der Kleingartengebiete
seien unsozial. Sie berücksichtigten die Situation der Familienangehörigen von auswohnberechtigten
Personen nicht. Mit der Bereinigung werde wertvoller Wohnraum zerstört und Eigentum vernichtet, das
teilweise das Lebenswerk einer gesamten Familie darstelle. Außerdem würden die geräumten Häuser
verfallen. Die betroffenen Gärten würden verwildern. Bewohnte Gebäude in Kleingartengebieten erfüllten
eine Schutzfunktion, weil es weniger Parzelleneinbrüche gebe. Außerdem seien die K aisenhäuser ein Stück
Bremer Stadtgeschichte.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für Umwelt,
Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der
öffentlic hen Beratung seiner Petition mündlich vorzutragen. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Momentan gibt es in Bremen noch ca. 1.000 Kaisenhäuser. Allerdings haben viele davon durch spätere Um-
und Erweiterungsbauten ihre Identität als ursprünglich auf 30 m² Grundfläche begrenzte Kaisenhäuser
verloren. Die Häuser befinden sich in Außenbereichs -bzw. Kleingartengebieten.

Eine Legalisierung auf der Grundlage des Bauplanungsrecht s ist nicht möglich. Eine Bauleitplanung, die nur
dem Interesse einer Legalisierung illegaler Gebäude dienen soll, ist aus bauungsplanungsrechtlichen
Gründen unzulässig. Dies gilt sowohl für festgesetzte Dauerkleingartengebiete als auch für Außenbereiche.
Wollte man einen entsprechenden Bebauungsplan aufstellen, ist zu berücksichtigen, dass es rechtlich nicht
möglich ist, neue Baugebiete so auszuweisen, dass zum einen am Außenbereichscharakter der
Dauerkleingartengebiete festgehalten wird und gleichzeitig d ie vorhandene Wohnnutzung in den
Kaisenhäusern durch parzellenscharfe Festsetzungen von Wohngebietsinseln abgesichert wird. Man könnte
allenfalls für das Kleingartengebiet insgesamt oder zumindest für einen großflächigen Bereich ein
Wohngebiet festsetzen. Es ist aber nicht zulässig, in einem Bebauungsplan Wohngebäude, Lauben und
landwirtschaftliche Gebäude nebeneinander als zulässige Bebauung festzusetzen. Außerdem müsste im
Plangebiet die Erschließung gesichert sein. Zur weiteren Begründung wird auf die um fangreiche
Stellungnahme des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr Bezug genommen, die dem Petenten bekannt ist.

Abschließend sei erwähnt, dass die Stadtbürgerschaft die Situation der Kaisen-Bewohner mehrfach intensiv
diskutiert hat. In ihrer Sitzung am 12. März 2013 hat sie den Senat aufgefordert, das Konzept zum Umgang
mit Wohnnutzungen und strittigen Bauten in Kleingartengebieten zur Vermeidung unbilliger Härten zu
überarbeiten. Dabei sollen auch die Belange der Familienangehörigen und Lebenspartnerinnen
beziehungsweise Lebenspartner auswohnberechtigter Personen stärkere Berücksichtigung finden als bisher.
Bis der Bericht vorliegt ist der Senat gehalten, keine Abrisse von bewohnten Behelfsheimen vorzunehmen.

Begründung (PDF)


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