Region: Bremen

S 18/166 - Einwendung gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
37 supporters 37 in Bremen

Petition process is finished

37 supporters 37 in Bremen

Petition process is finished

  1. Launched 2013
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

02/19/2014, 01:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 25 vom 19. Februar 2014

Der Aus schuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären :

Eingabe Nr.: S 18/166

Gegenstand:
Einwendungen gegen die geplante Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes

Begründung:
Der Petent regt an, im Rahmen der geplanten Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes auf dem Gelände
des Parkplatzes vor dem ehemaligen Vulkan- Verwaltungsgebäude eine Fläche für die Ansiedlung eines
Verbrauchermarktes vorzusehen. Die Parkplatzfläche sei bereits voll erschlossen. Das nach der jetzigen
Planung für den Verbrauchermarkt vorgesehene Gebiet sei weniger geeignet. Es diene als Ausgleichsfläche,
so dass sich dort bereits Flora und Fauna angesiedelt hätten. Außerdem sei das Gelände abschüssig und
müsse erst aufgefüllt werden, bevor dort eine Bebauung möglich sei. Die Parkplatzfläche liege in der Nähe
der nach der jetzigen Planung vorgesehenen Fläche. Die Petition wird von 37 Mitzeichnerinnen und
Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für Umwelt,
Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der
öffentlichen Beratung seiner Petition mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Das Verfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes ist im Baugesetzbuch abschließend geregelt.
Die Planungen werden Bürgerinnen und Bürgern sowie Trägern öffentlicher Belange frühzeitig vorgestellt.
Sie haben die Möglichkeit, Anregungen und
Bedenken gegen die Planung zu erheben. Die Aufstellung des Plans erfordert eine umfassende
Abwägungsent scheidung, bei der die für und gegen die Planung sprechenden Aspekte gegen- und
untereinander abgewogen werden.

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr hat mitgeteilt, dass die Anregungen des Petenten in das
Verfahren aufgenommen wurden. Seine Anregung f ließt daher in den Abwägungs- und Beurteilungsprozess
mit ein. Die Planungsentscheidung der Stadtbürgerschaft zu einem einzelnen Bereich kann und darf der
Petitionsausschuss nicht vorweg nehmen.

Begründung (PDF)


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