S 18/180 - Schutz der Binnendüne in Blumenthal

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
205 Unterstützende 205 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

205 Unterstützende 205 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

19.02.2014, 01:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 25 vom 19. Februar 2014

Der Aus schuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:

Eingabe Nr.: S 18/180

Gegenstand:
Schutz der Binnendüne in Blumenthal

Begründung:
Der Petent regt an, im Rahmen der geplanten Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes die Binnendüne
in Blumenthal und das umliegende Areals von Bebauung freizuhalten. Eine Ausweisung als Bauland
entspreche nicht den bisher gemachten Zusagen und den Aussagen im Koalitionsvertrag. Die Petition wird
von 205 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. Außerdem liegt dem Petitionsausschuss eine
Vielzahl von schriftlichen Unterstützungsunterschriften vor.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für Umwelt,
Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der
öffentlichen Beratung der Petition persönlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Das Verfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes ist im Baugesetzbuch abschließend geregelt.
Die Planungen werden Bürgerinnen und Bürgern sowie Trägern öffentlicher Belange frühzeitig vorgestellt.
Sie haben die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken gegen die Planung zu erheben. Die Aufstellung des
Plans erfordert eine umfassende Abwägungsentscheidung, bei der die für und gegen die Planung
sprechenden Aspekte gegen- und untereinander abgewogen werden.

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr hat mitgeteilt, dass die Anregungen des Petenten in das
Verfahren aufgenommen wurden. Sie fließen daher in den Abwägungs - und Beur teilungsprozess mit ein. Die
Planungsentscheidung der Stadtbürgerschaft zu einem einzelnen Bereich kann und darf der
Petitionsausschuss nicht vorweg nehmen.

Ergänzend dazu hat der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr mitgeteilt, er verfolge das Ziel, die
B innendüne weitestgehend von Bebauung freizuhalten. Der von ihm vorgelegte Planentwurf sehe nur eine
Randbebauung mit etwa zehn Wohneinheiten vor. An anderer Stelle nehme der
Flächennutzungsplanentwurf lediglich den Ist -Bestand der Bebauung auf. Damit wurde in der gegenwärtigen
Planungsphase dem Anliegen des Petenten weitgehend Rechnung getragen.

Begründung (PDF)


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