Terület: Bréma

S 18/181 - Erhöhung der Müllgebühren für Singles

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
71 Támogató 71 -ban,-ben Bréma

A petíció lezárult.

71 Támogató 71 -ban,-ben Bréma

A petíció lezárult.

  1. Indított 2013
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció der Bremischen Bürgerschaft.

2013. 12. 04. 1:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 23 vom 4. Dezember 2013

Der Ausschuss bittet mehrheitlich gegen die Stimmen der Vertreter der CDU -Fraktion und bei
Enthaltung der Vertreterin der Fraktion DIE LINKE , folgende Eingaben für erledigt zu erklären, weil
die Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, den Eingabe n zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 18/181

Gegenstand:
Erhöhung der Müllgebühren

Begründung:
Die Petenten wenden sich gegen die geplante Erhöhung der Müllgebühren. Insbesondere Ein- Personen-
Haushalte, in denen viele Rentner, Studenten und arbeitslose Personen leben, würden über Gebühr
belastet. Bei ihnen falle kaum Müll an, weil vieles recycelt werde. Damit verdiene das
Entsorgungsunternehmen Geld. Durch die neue Gebührenstruktur sei das ökologisch sinnvolle Trennen des
Abfalls künftig nicht mehr attraktiv. Soziale Aspekte seien bei der Gebührenkalkulation nicht berücksichtigt
worden. Mit zunehmendem Pflegebedarf produzierten ältere Menschen mehr Müll. W egen geringer Renten
könnten sie sich die erhöhten Müllgebühren finanziell nicht leis ten. Insgesamt sei auch nicht einsehbar,
weshalb Ein- und Zwei -Personen- Haushalte belastet werden, während größere Haushalte entlastet werden.
Die Gebührenerhöhung müsse gleichmäßig auf alle Haushalte verteilt werden.

Die Petition S 18/181 wurde veröffent licht. Sie wird von 71 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. In
dem zu der Petition eingerichteten Internetforum wird darauf hingewiesen, dass die Gebührensteigerung für
Ein -Personen- Haushalte 57,4 % betrage. Außerdem sei für diese Haushalte eine Leerung deutlich teurer als
für einen Zwei -Personen- Haushalt. Die einzig richtige Lösung sei eine Abrechnung nach Verbrauch.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petenten Stellungnahmen des Senators für Umwelt, Bau
und Verkehr eingeholt. Die v eröffentlichte Petition S 18/181 hat der Ausschuss öffentlich beraten. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt
dar:

Der Petitionsausschuss hat sich intensiv mit dem Anliegen der Petent en befasst. Er kann die Petitionen nicht
unterstützen. Die Stadtbürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 12. November 2013 das Ortsgesetz zur
Änderung des Ortsgesetzes über die Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen und die
Gebührenordnung für die Abfallentsorgung in der Stadtgemeinde Bremen (Drs. 18/402 S) beschlossen.
Die Müllgebühren sind 17 Jahre lang stabil geblieben. Um die seitdem eingetretenen Kostensteigerungen
aufzufangen, ist eine Gebührenerhöhung erforderlich.

Mit dem jetzt beschlos sen Gesetz erfolgt eine umfangreiche Gebührenumstrukturierung. Eingeführt wird eine
haushaltsbezogene Grundgebühr. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass sich jeder, der das System der
Abfallentsorgung der Stadtgemeine Bremen nutzt, auch an den Vorhaltekosten beteiligen soll. Dem
Petitionsausschuss ist bewusst, dass dadurch Ein- Personen-Haushalte relativ höher belastet werden als
andere. Die Gründe für das Anknüpfen an die Haushalte sind für den Ausschuss jedoch nachvollziehbar. Da
d ie Zahl der Haushalte relativ konstant und einfach nachzuprüfen ist, wird die Grundgebühr für die
Verwaltung praktikabel handhabbar.

Neben der Grundgebühr gibt es eine Leistungsgebühr, die nach Volumen und Abfallmenge bemessen ist.
Durch die Festlegung von 13 Leerungen für Ein- Personen- Haushalte wird nach Auffassung des
Petitionsausschusses auch weiterhin ein Anreiz für die Mülltrennung geschaffen. Einige Haushalte kommen
zwar mit weniger Leerungen aus. Die 13 Leerungen hat man aber aus hygienischen Gründen gewählt, um
eine monatli che Leerung der Tonnen sicherzustellen. Außerdem muss bei der Kalkulation auf den
Durchschnittshaushalt abgestellt werden, um illegale Müllbeseitigung zu vermeiden.

Bei der Neuberechnung der Gebühren wurden auch strukturelle Fehler der Vergangenheit berei nigt. Dazu
gehört – wie dem Petitionsausschuss aus einer früheren Petition bekannt ist - dass 60- Liter-Tonnen für Ein-
Personen- Haushalte bislang günstiger waren als für Zwei -Personen- Haushalte.

Nach dem Gebührenrecht ist eine soziale Staffelung nicht möglich. Die Gemeinschaft der
Gebührenzahlenden ist keine Solidargemeinschaft.
Abschließend ist zu berücksichtigen, dass mit den Müllgebühren nicht nur die Restmüllentleerung finanziert
wird, sondern auch Papiersammlungen, Bioabfallentsorgung, Recyclinghöfe und Sperrmüllabfuhr. Insgesamt
gibt es einen Gebührenbedarf in Höhe von ca. 55 Mio. Euro.

Begründung (PDF)


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