Regiune: Brema

S 18/190 - Umweltverschmutzung durch weggeworfenen Müll

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
24 24 in Brema

Petiția a fost inchisa

24 24 in Brema

Petiția a fost inchisa

  1. A început 2013
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online der Bremischen Bürgerschaft .

14.05.2014, 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 27 vom 14 . Mai 2014

Der Aus schuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft keine
Möglichkeit sieht, de r Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 18/ 190

Gegenstand:
Umweltverschmutzung durch weggeworfenen Müll

Begründung:
Die Petition betrifft die Umweltverschmutzung durch weggeworfenen Müll. Der Petent trägt vor, das achtlose
Wegwerfen von Müll nehme mittlerweile Überhand. Vor einigen Jahren sei das noch nicht so ge wesen.
Seiner Ansicht nach liege die Ursache darin, dass diese Ordnungswidrigkeiten zu wenig geahndet würden.
Die Beseitigung des acht - und sorglos weggeworfenen Mülls koste viel Geld. Es sei nicht einsehbar, dass
die Allgemeinheit diese Kosten tragen müss e. Vielmehr müssten die Verursacher stärker zur Rechenschaft
gezogen werden. Ermahnungen und Appelle an die Vernunft der Bürger hätten sich in den letzten Jahren
nicht bewährt. Deshalb müsse man diesem Problem mit drastischeren Maßnahmen begegnen. Die Peti tion
wird von 24 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für Umwelt,
Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der
öffentlichen Beratung persönlich vorzutragen. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Das vom Petenten beschriebene Problem ist sehr vielschichtig und nach Meinung des Petitionsausschusses
nicht allein mit einer verstärkten Bestrafung zu lösen. Nach dem Kenntnisstand des Petitionsausschusses
hat sich der Sauberkeitszustand in Bremen in den letzten Jahren nicht gravierend negativ verändert, auch
wenn das subjektive Empf inden anders ist. Der Umgang der einzelnen Menschen mit Müll hat sich
verändert. Auch ist ein anderes Freizeitverhalten feststellbar. Öffentliche Räume im Freien werden viel
stärker genutzt, als dies noch vor Jahren der Fall war. All dies bedingt, dass Ein zelpersonen ihren Müll nicht
ordnungsgemäß entsorgen.

Nach ihrer Gründung hat sich die Leitstelle "Saubere Stadt" auf Ermahnungen und Aufklärung beschränkt.
Mittlerweile hat man das Verfahren umgestellt und erhebt Bußgelder in den Bereichen, in denen die
Möglichkeit besteht, Müll zu entsorgen. Das Problem ist allerdings, die Menschen bei Begehung einer Tat
anzutreffen.

In Bremen gibt es einen zwischen den Ressorts abgestimmten Bußgeldkatalog für unterschiedliche
Bereiche. Er sieht eine differenzierte Bet rachtung der einzelnen Tatbestände vor und berücksichtigt auch
Aspekte, wie zum Beispiel die Gefährlichkeit des Handelns. Die Höhe der Bußgelder orientiert sich an denen
in anderen deutschen Städten.

Insgesamt ist bei der Verhängung von Bußgeldern der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu
berücksichtigen. Dementsprechend muss das Bußgeld in Relation zur Tat und zu vergleichbaren
Ordnungswidrigkeiten stehen. Deshalb können drakonische Bußgelder, wie der Petent sie favorisiert, für
weggeworfenen Müll nicht festgesetzt werden.

Nach Auffassung des Petitionsausschusses sollte bei den regelmäßigen Überprüfungen des
Bußgeldkataloges die Höhe der einzelnen Bußgelder kritisch hinterfragt werden. Er kann sich vorstellen,
dass sich mit der Androhung höherer Bußgelder und der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit ein positiver
Effekt in Hinblick auf die Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten erzielen lässt.

Begründung (PDF)


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