Region: Bremen

S 18/209 - Grünpfeil und LSA für Rechtsabbieger

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
90 Stödjande 90 i Bremen

Petitionen är avslutad

90 Stödjande 90 i Bremen

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2013
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition der Bremischen Bürgerschaft.

2014-09-19 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 31 vom 19.09.2014

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklär en, weil die Stadtbürgersch aft
keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 18/209

Gegenstand:
Grünpfeile an Lichtzeichenanlagen

Begründung:
Der Petent regt an, alle Lichtzeichenanlagen in Bremen dahingehend zu überprüfen, ob dort weitere
grüne Pfeile installiert werden können. Seiner Ansicht nach könnten weitere grüne Pfeile den
Verkehrsfluss erhöhen und ineffektive Stillstandszeiten, in denen umweltschädigende Abgase
ausgestoßen werden, verringern. Die Anbringung von Grünpfeilschildern sei relativ preisgünstig, habe
jedoch einen großen Nutzen. Die Petition wird von 90 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für
Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im
Rahmen der öffentlichen Beratung persönlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich
das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Im Jahr 2003 hat die Verkehrsbehörde flächendeckend alle Lichtsignalanlagen im Hinblick auf die
Möglichkeit der Anbringung ei nes grünen Pfeils überprüft. An etwa 100 von insgesamt 348
Ampelanlagen wurden grüne Blechpfeile installiert. Auch bei allen neu geplanten Ampelanlagen wird
die Anbringung eines grünen Blechpfeiles überprüft.

Insgesamt ist die Anzahl solcher Schilder all erdings etwas rückläufig. Auf der Grundlage von
Eingaben von Radfahrern oder Fußgängern oder nach Unfällen, die auf das Vorhandensein eines
grünen Blechpfeils zurückzuführen sind, erfolgt eine Abwägungsentscheidung im Einzelfall, bei der
unter anderem auch die Polizei beteiligt wird. Die Belange von Radfahrern und Fußgängern sind
hierbei als besonders schutzwürdig zu berücksichtigen.

Vor diesem Hintergrund erscheint dem Petitionsausschuss eine nochmalige flächendeckende
Überprüfung aller Ampelanlagen auf ihre Geeignetheit zur Anbringung eines grünen Blechpfeils nicht
erforderlich.

Begründung (PDF)


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