Περιοχή: Βρέμη

S 18/225 - Änderung der Friedshofsordnung

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
10 Υποστηρικτικό 10 σε Βρέμη

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

10 Υποστηρικτικό 10 σε Βρέμη

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2013
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά der Bremischen Bürgerschaft.

19/09/2014, 2:00 π.μ.

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 31 vom 19.09.2014

Der Senat bittet, folgende Petition dem Senat mit der Bitte um Abhilfe zuzuleiten:

Eingabe Nr.: S 18/225

Gegenstand:
Änderung der Friedhofsordnung

Begründung:
Der Petent regt an, die bremische Friedhofsordnung dahingehend zu ändern, dass Hunde auf Friedhöfen an
der kurzen Leine mitgeführt werden dürfen. In anderen Städten und Gemeinden, unter anderem in
Bremerhaven, sei dies zulässig. Die Petition wird von zehn Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. In
dem zu der Petition eingerichteten Internetforum wird darauf hingewiesen, dass eine solc he Änderung für die
Angehörigen von großem Wert sein könne. Dies gelte insbesondere, wenn der/die Verstorbene sehr an
einem Hund gehangen habe. Durch die Anleinpflicht werde verhindert, dass die Hunde sich auf den Gräbern
ungebührlich verhalten.

Der Petit ionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für Umwelt,
Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der
öffentlichen Beratung persönlich zu erläutern. Unter Berücksichti gung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss sieht keine Argumente, die grundsätzlich gegen eine Gestattung des Mitführens von
Hunden auf Friedhöfen an der kurzen Leine sprechen würden. Eine solche Regelung bietet für das
Friedhofspersonal auch Möglichkeiten zum Einschreiten, wenn Hunde und ihre Besitzer sich ungebührlich
verhalten. Seinem Eindruck nach hätte eine solche Regelung Wert für die Angehörigen von Verstorbenen,
die H austiere halten. Deshalb regt er an, eine entsprechende Regelung im Rahmen der anstehenden
Änderung der bremischen Friedhofsordnung zu diskutieren.

Begründung (PDF)


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