S 18/236 - Verfahren zur Benennung von Straßen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
10 Unterstützende 10 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

10 Unterstützende 10 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

19.09.2014, 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 31 vom 19.09.2014

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgersch aft
keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 18/236

Gegenstand:
Verfahr en zur Benennung von Straßen

Begründung:
Der Petent regt an, die Namensgebung öffentlicher Straßen und Plätze in der Freien Hansestadt
Bremen künftig in die Hand der Bürgerinnen und Bürger zu legen. Auch die Möglichkeit eines
Volksentscheides für künfti ge Benennungen oder Umbenennungen von Straßen und Plätzen solle
eingeräumt werden. Ziel sei es, ein niedrigschwelliges Angebot zu schaffen, das jedem Bürger, egal
ob politisch oder gesellschaftlich in irgendeiner Form aktiv, die Möglichkeit einräume, sich an
Verwaltungsprozessen zu beteiligen, die die Öffentlichkeit betreffen. Die Petition wird von 10
Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. In dem zu der Petition eingerichteten Internetforum
wird darauf hingewiesen, dass die Bürgerinnen und Bürger si ch bereits jetzt an der
Straßenbenennung beteiligen könnten, weil darüber der Beirat entscheide und die Bürgerinnen und
Bürger ein Rederecht in den Beiratssitzungen hätten.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des C hefs der
Senatskanzlei eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der
öffentlichen Beratung der Petition persönlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich
das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusamm engefasst wie folgt dar:

Nach Auffassung des Petitionsausschusses ist das jetzige Verfahren sinnvoll und interessengerecht.
Eine Änderungsnotwendigkeit sieht der Ausschuss nicht. Bereits jetzt gibt es verschiedene
Möglichkeiten, wie Bürgerinnen und Bürger unter anderem auch auf di e Namensgebung von Straßen
und Plätzen Einfluss nehmen können. Die Beiräte sind zuständig für die Benennung von Straßen und
Plätzen, soweit diese stadtteilbezogen sind. Die Entscheidung über die Benennung erfolgt in
öffentlichen Sitzungen, in denen Bürgeri nnen und Bürger sich an der Diskussion beteiligen können.
Sie können auch eigene Anträge in den Beiratssitzungen stellen. Der Senat vollzieht dann die
Beiratsbeschlüsse. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit über einen Bürgerantrag, der von
mindestens 5.0 00 Einwohnerinnen und Einwohnern unterzeichnet wurde, Einfluss zu nehmen.

Begründung (PDF)


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