Reģions: Brēmene

S 18/245 - Einschränkung von Außenwerbung

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
11 Atbalstošs 11 iekš Brēmene

Petīcija ir parakstīta

11 Atbalstošs 11 iekš Brēmene

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2014
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija der Bremischen Bürgerschaft ,

29.01.2015 01:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 34 vom 29. Januar
2015
Der Ausschuss bittet, folgende Petition den Fraktionen zur Kenntnis zu geben:

Der Aus schuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
Stadtbürgersch aft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Ei ngabe Nr.: S 18/245

Gegenstand:
Einschränkung von Außenwerbung

Begründung:
Unter Bezugnahme auf eine Initiative aus Berlin regt der Petent an, die immer weiter um sich
greifende Umweltverschmutzung durch Werbung einzuschränken. Fernziel sei eine werbefreie Stadt.
Die Petition wird von elf Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

In dem zu der Petition eingerichteten Internetforum wird darauf hingewiesen, dass durch
Werbeflächen im öffentlichen Raum Einnahmen generiert würden, mit denen beispielswei se die
Verluste der BSAG reduziert würden. Werbung für öffentliche Ausstellungen und Messen z.B. an
Haltestellen führe nicht nur zu Einnahmen durch die Werbung selbst, sondern auch durch die
Eintrittsgelder und die Steuern hierfür. Ohne solche Werbung würden weniger Menschen von
bestimmten Veranstaltungen erfahren. In letzter Konsequenz bewirke dies einen Rückgang des
kulturellen Angebots.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für
Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im
Rahmen der öffentlichen Beratung persönlich vorzutragen. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich
das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Die Fre ie Hansestadt Bremen hat im Jahr 2011 einen Gestattungsvertrag über die Ausübung von
Werberechten auf öffentlichen Flächen der Stadt geschlossen. Dieser hat eine Laufzeit von 15 Jahren.
Daraus ergeben sich unverzichtbare Einnahmen für die Stadtgemeinde Bremen. Auch die BSAG
erzielt Einnahmen durch Werbung an Haltestellen und auf den Fahrzeugen, die für sie ebenfalls nicht
verzichtbar sind. Vor diesem Hintergrund kann der Petitionsausschuss das Anliegen des Petenten
nicht unterstützen.

Begründung (PDF)


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