Region: Bremen

S 18/260 - 4. Quartalskinder

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
380 Stödjande 380 i Bremen

Petitionen är avslutad

380 Stödjande 380 i Bremen

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2014
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition der Bremischen Bürgerschaft.

2015-02-26 01:00

Bericht des Petitionsausschusses Nr. 36 vom 26. Februar 2015

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 18/260


Gegenstand:
Wahlfreiheit für die Eltern sog. „4. -Quartalskinder“

Begründung:
Die Petentinnen bemängeln, dass die sogenannten „4. -Quartalskinder“, die spätestens am 31.
Dezember eines Kindergartenjahres das 3. Lebensjahr vollenden, bereits zu Beginn des
Kindergartenjahres im Regelfall in Kindergärten und nicht mehr in Kinderkrippen oder
Kleinkindergruppen aufgenommen werden. Mit dieser Regelung würden pädagogische Erkenntnisse
zugunsten eines Sparmodells ignoriert. Die Ki nder seien für Kindergärten noch zu klein und hätten
dementsprechend einen höheren Betreuungsbedarf. Wünschenswert seien eine W ahlfreiheit für die
Eltern sowie eine stärkere finanzielle Unterstützung für bestehende oder neu gegründete
Elternvereine. Die veröffentlichte Petition S 18/260 wird von 380 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern
unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentinnen eine Stellungnahme der Senatorin für
Soziales, Kinder, Jugend und Frauen eingeholt. Außerdem hatte die Petentin der Petition S 18/260 die
Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung persönlich zu erläutern. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst
wie folgt dar:

Die von den Pete ntinnen angegriffene Regelung hat ihren Niederschlag in § 8 des Ortsgesetzes zur
Aufnahme von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege der Stadtgemeinde Bremen
(Aufnahmeortsgesetz) gefunden, welches die Stadtbürgerschaft in ihrer 32. Sitzung am 21. Januar
2014 beschlossen hat. Im Rahmen der parlamentarischen Beratung ist insbesondere die Frage
erörtert worden, wie mit den „4. -Quartalskindern“ umzugehen ist. Eine Änderung der
gesetzgeberischen Entscheidung, diese Regelung zu verabschieden, ist angesichts der
Mehrheitsverhältnisse in der Stadtbürgerschaft nicht zu erwarten .
Zudem ist in § 8 des Aufnahmeortsgesetzes vorgesehen, dass die betroffenen Kinder in Kindergärten
aufgenommen werden sollen . Diese Regelung lässt damit für begründete Anträge auch weiterhin eine
ausnahmsweise Aufnahme in Kleinkindergruppen oder Krippen zu. Die Senatorin für Soziales, Kinder,
Jugend und Frauen hat mitgeteilt, dass für das Kindergartenjahr 2014/2015 von insgesamt 107
Anträgen auf weitere Betreuung von Kindern des 4. Quartals in U -3 -Angeboten insgesamt nur sechs
Anträge abgelehnt wurden.

Ein Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nach dem SGB VIII besteht nicht. Bei Kindergärten und U3-
Gruppen handelt sich nicht um ein gleichrangiges Angebot.

Begründung (PDF)


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