Regija: Bremen

S 18/273 - Freilaufflächen für Hunde

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
20 20 u Bremen

Peticija je zaključena.

20 20 u Bremen

Peticija je zaključena.

  1. Pokrenut 2014
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija der Bremischen Bürgerschaft .

26. 02. 2015. 01:00

Bericht des Petitionsausschusses Nr. 36 vom 26. Februar 2015

Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären:

Eingabe Nr.: S 18/273

Gegenstand:
Freilaufflächen für Hunde

Begründung:
Die Petentin setzt sich für die Schaffung von Freilaufflächen für Hunde ein. Hunde hätten ein Recht auf
artgerechte Haltung. Dazu gehörten der Freilauf und soziale Kontakte zu anderen Hunden, ohne Leine. Die
großen eingezäunten Plätze sollten gut erreichbar sein. Die Kosten für ihre Anlegung seien nicht sehr hoch.
Man könne auch versuchen, für die Kosten der Einrichtung Spenden einzuwerben und Freiwillige
anzuwerben, die sich um die Sauberkeit der Plätze kümmere. Die Petition wird von 20 Mitzeichnerinnen un d
Mitzeichnern unterstützt.

In dem zu der Petition eingerichteten Internetforum wird darauf hingewiesen, dass die Stadtbürgerschaft
beschlossen habe, Freilaufflächen einzurichten. Das Problem liege eher auf Beiratsebene. Als Alternative zu
Freilaufflächen für Hunde käme eine Reduzierung des Leinenzwangs in Betracht. Hinzuweisen sei auch
darauf, dass in anderen Städten Freilaufflächen nicht abgezäunt seien. Auch stelle sich insgesamt die
Frage, ob eine Hundehaltung in der Stadt und ohne Garten überhaupt al s artgerechte Haltung anzusehen
sei.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme des Senators für Umwelt,
Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen der
öffentlichen Beratung persönlich vorzutragen. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Im bremischen Stadtgebiet dürfen Hunde grundsätzlich ohne Leine laufen, es sei denn, für bestimmte
Bereich e oder für bestimmte Zeiträume ist eine Anleinpflicht ausdrücklich geregelt. Ergänzend dazu hat die
Stadtbürgerschaft bereits Ende 2013 den Senat gebeten, klare und transparente Regelungen für
Hundeauslaufgebiete zu erarbeiten. Mittlerweile hat die Verwalt ung sich darauf verständigt, dass ein bis drei
Hundeauslaufflächen als Pilotflächen eingerichtet werden sollen, mit denen Erfahrungen über die Akzeptanz
solcher Flächen gesammelt werden sollen. Eine erste Fläche hat man nördlich der Rennbahn gefunden, mit
der die Stadtteile Vahr und Hemelingen versorgt werden sollen. Sie soll zeitnah eingerichtet werden.

Begründung (PDF)


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