Region: Bremen

S 18/295 - Lärmbelästigung durch Kohletransporte

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
384 Stödjande 384 i Bremen

Petitionen är avslutad

384 Stödjande 384 i Bremen

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2014
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition der Bremischen Bürgerschaft.

2015-04-17 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses Nr. 37 vom 17. April 2015

Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft keine
Möglichkeit sieht, den Eingaben zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 18/295


Gegenstand:
Lärmbelästigung durch Kohletransporte

Begründung:
Die Petentinnen bitten darum, darauf hinzuwirken, dass die Kohletransporte zum Kraftwerk Farge dauerhaft
mit Binnenschiffen erfol gen. Der Transport auf dem Schienenweg führe zu Erschütterungen der Gebäude,
unerträglichem Lärm und erheblicher Feinstaubbelastung. Die veröffentlichte Petition S 18/295 wird von 384
Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

In dem zu der veröffentl ichten Petition S 18/295 eingerichteten Internetforum wird darauf hingewiesen, dass
die größte Lärmbelastung von leeren W aggons ausgehe, die mit überhöhter Geschwindigkeit über die
Strecke fahren. Der Lärm vorbeifahrender Züge sei deutlich zu hoch. Hinzu k ommen der Kohlestaub und der
Gestank der Diesel -Lokomotiven.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentinnen Stellungnahmen des Senators für Umwelt,
Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte die Petentin der veröffentlichten Petition S 18/295 die
Möglichkeit, ihr Anliegen in der öffentlichen Beratung persönlich vorzutragen. Unter Berücksichtigung dessen
stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Momentan erfolgt der Kohletransport mit dem Schiff, weil dies kostengünstiger ist als auf dem Schienenweg.
Sollte der Schienentransport wieder aufgenommen werden, könnte er
nicht untersagt werden. Die öffentliche Eisenbahninfrastruktur steht im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten
diskriminierungsfrei allen zugelassenen Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Verfügung. Eine Verweigerung
des Zugangs durch die DB Netz AG oder die Farge -Vegesacker -Eisenbahn wäre ein Verstoß gegen das
Allgemeine Eisenbahngesetz.

Die Eisenbahnaufsicht kann nur eingreifen, wenn die Sic herheit gefährdet wird, Umweltwerte nicht
eingehalten werden oder die Fahrzeugtechnik den Anforderungen nicht genügt. Diese Voraussetzungen sind
nicht erfüllt.

Die im Jahr 2013 eingesetzten Lokomotiven sind in Deutschland zugelassen. Es handelt sich um eine
schwere Güterzuglokomotive, die auch international eingesetzt wird.

Die Kohletransportzüge sind in der Vorbeifahrt sehr laut. Um die Lärmwerte zu ermitteln, wird jedoch die
Geräuschentwicklung über den ganzen Tag hinaus berücksichtigt. Deshalb kam es in der Vergangenheit
nicht zu Überschreitungen der zulässigen Lärmgrenzwerte.

Begründung (PDF)


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