Região: Bremen

S 18/301 - Ordnungsgelder für frei laufende Hunde am Badestrand

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
143 Apoiador 143 em Bremen

A petição foi terminada.

143 Apoiador 143 em Bremen

A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online der Bremischen Bürgerschaft.

09/10/2015 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 2 vom 9. Oktober 2015

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erkläre n, weil die Stadtbürgerschaft keine
Möglichkeit sieht, de r Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 18/301

Gegenstand:
Beschwerde über freilaufende Hunde und Pferde am Stadtwaldsee.

Begründung:
Der Petent beklagt die Untätigkeit von Polizei und Ordnungsamt hinsichtlich der freilaufenden Hunde und
Pferde am Stadtwaldsee. Hierdurch würden dem Land Bremen Einnahmen verloren gehen. Die Petition wird
von 143 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für Inneres
und Sport eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen
Beratung persönlich vorzutragen. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Zuständig für den der Bades trände am Stadtwaldsee ist nicht das Stadtamt Bremen, sondern die
Wasserbehörde beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr. Nach Rücksprache mit der Wasserbehörde teilt
der Senator für Inneres und Sport mit, dass weder dort noch beim Stadtamt Beschwerden des Petenten
eingegangen seien. Auch die Polizei habe am Stadtwaldsee nicht vermehrt freilaufende Hunde festgestellt.
Seit einem Vorfall im Jahr 2012, auf den der Petent u.a. Bezug nimmt, seien keine Reiter auf ihren Pferden
an den Badestränden des Stadtwalds ees angetroffen worden.

Wird ein Hundehalter mit freilaufendem Hund angetroffen, erhält er in der Regel eine Verwarnung mit einem
Verwarngeld in Höhe von 25,00 Euro. Ein Bußgeldverfahren wird nur eingeleitet, wenn der Verwarnte nicht
zahlt bzw. nicht eins ichtig ist.

Der Petitionsausschuss erkennt aktuell keinen Handlungsbedarf, da weder eine Untätigkeit von Stadtamt
und Wasserbehörden noch ein vermehrtes Aufkommen freilaufender Hunde und Pferde im Bereich
Stadtwaldsee festgestellt werden konnten.

Begründung (PDF)


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