Région: Brême

S 18-315 - Mehr Bürgerbeteiligung bei großen Bauvorhaben

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
42 Soutien 42 en Brême

Le processus de pétition est terminé

42 Soutien 42 en Brême

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2014
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne der Bremischen Bürgerschaft.

20/11/2015 à 01:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 3 vom 20. November 2015

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 18/315

Gegenstand:
Mehr Bürgerbeteiligung bei großen Bauvorhaben

Begründung:
Der Petent setzt sich für mehr Bürgerbeteiligung bei großen Bauvorhaben ein. Er trägt vor, es gehe ihm um
eine andere Planungskultur. Bürgerinnen und Bürger hätten viele konstruktive Vorschläge, mit denen man
umgehen müsse. Es sei nicht ausreichend, wenn die Beiräte Beschlüsse fassen und diese dann umgesetzt
werden. Eine moderne Stadtgesellschaft müsse in der Lage sein, eine offene und sachbezogene Debatte zu
führen. Die so getroffenen Entscheidungen seien von großer Akzeptanz getragen. Als Negativbeispiele führt
der Petent die Bebauung des Bahnhofsvorplat zes und die geplante Bebauung des Hanseatenhofs an. Die
Petition wird von 42 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten Stellungnahmen des Senators für Umwelt, Bau
und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der
öffentlichen Beratung persönlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst folgendermaßen dar:

Nach Auffassung des Petitionsausschusses macht es im Hinblick auf die Bürgerbeteiligung einen
Unterschied, ob ein Gebäude auf einem Grundstück eines Investors gebaut werden soll oder ob es um eine
städtebauliche Planung geht. Gerade bei den städtebaulichen Planungen hat sic h der Umgang mit
Planungsprozessen in den letzten Jahren verändert. Diesbezüglich gibt es gute Beispiele, in denen eine
umfassende Bürgerbeteiligung stattgefunden hat. So hatte beispielsweise die Planung des Hulsbergviertels
und auch die Planung des Dedesd orfer Platzes einen langen planerischen Vorlauf, bevor ein städtebaulicher
Entwurf vorgelegt wurde.

Anders verhält es sich beim Bahnhofsvorplatz. In der Stadtgemeinde Bremen ist sehr lange diskutiert
worden, ob der Bahnhofsvorplatz zum Zwecke der Bebauung verkauft werden sollte oder nicht. Hierzu hat
der Beirat Informations - und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt. Auch hat er sich für
Planungsänderungen stark gemacht, die ebenfalls öffentlich diskutiert wurden. Letztlich zeigt dies, dass es
auch in Be zug auf die Bebauung dieses Investorengundstücks Bürgerbeteiligung gegeben hat. Diese hat
jedoch eine andere Qualität, weil letztlich der Grundstückseigentümer, wenn sein Vorhaben den
Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht und auch die weiteren (bau)r echtlichen Vorgaben erfüllt sind,
einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung hat.

Soweit der Petent vorträgt, für das beanstandete Bauvorhaben lägen drei unterschiedliche Pläne vor, geht er
von falschen Voraussetzungen aus. Grundlage der Bebauung ist der Bebauungsplan aus dem Jahr 1999.
Eine mit Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2001 verfolgte planerische Änderung wurde nicht
weitergeführt. Dieser Plan hat dementsprechend keine Rechtskraft erlangt.

Nach der Landesbauordnung muss nach Erteilung der Baugenehmigung innerhalb von drei Jahren mit dem
Bau begonnen werden. Diese Vorschrift schützt den Bauherrn vor für ihn nachteiligen Gesetzesänderungen.
Die vom Petenten benannte Dreijahresfrist, innerhalb der das Gebäude errichtet sein sollte, war in dem
Kaufvertrag vereinbart worden. Hier wurde nachverhandelt und die Stadt hat die Frist verlängert.

Soweit der Petent allgemein die Sinnhaftigkeit des Bauvorhabens auch unter Investitionsaspekten infrage
stellt, sei auf das Innenstadtkonzept 2025 hingewiesen. Dort wird das Bauvorhaben am Bahnhofsplatz als
ein wichtiger und strategischer Baustein aufgeführt.

Begründung (PDF)


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