Regija: Bremen

S 18/317 - Anwohnerparken in der Neustadt

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
6 6 u Bremen

Peticija je zaključena.

6 6 u Bremen

Peticija je zaključena.

  1. Pokrenut 2014
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija der Bremischen Bürgerschaft .

20. 11. 2015. 01:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 3 vom 20. November 2015

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 18/317

Gegenstand:
Bewohnerparken in der Neustadt

Begründung:
Der Petent regt an, in der Gottfried- Menken-Straße in der Neustadt eine Bewohnerparkzone
einzurichten. Seiner Einschätzung nach würden die vorhandenen Parkplätze zu einem großen Teil
von auswärtigen Verkehrsteilnehmern, oft über mehrere Tage, belegt. Die Petition wird von sechs
Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

D er Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für
Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im
Rahmen der öffentlichen Beratung persönlich vorzutragen. Unter Berüc ksichtigung dessen stellt sich
das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst folgendermaßen dar:

Ein entsprechender Antrag auf Einrichtung einer Bewohnerparkzone müsste beim zuständigen
Ortsamt oder beim Amt für Straßen und Verkehr gestel lt werden. Die Einrichtung einer
Bewohnerparkzone setzt einen entsprechenden Beschluss des Beirats, in einem bestimmten Gebiet
eine Bewohnerparkzone einzurichten, voraus.

Straßenweise kann ein Bewohnerparken nicht eingeführt werden, weil sonst der ruhende Verkehr in
andere Straßen verdrängt wird.

Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass Bewohnerparken nicht in jedem Fall vorteilhaft für die
Berechtigten ist, weil nur ein bestimmtes Kontingent von Parkplätzen für die
Bewohnerparkbevorrechtigten reservi ert wird. Der Gesetzgeber bringt damit zum Ausdruck, dass
neben den Bewohnern eines Gebiets auch Besuchern und Lieferanten das Recht eingeräumt werden
soll, ohne zeitaufwändiges Suchen ein nahegelegenen Parkplatz zu finden. Darüber hinaus muss in
einer Bew ohnerparkzone eine regelmäßige Verkehrsüberwachung erfolgen.

Begründung (PDF)


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