Région: Brême

S 18/331 - Straßenbahnquerverbindung Ost

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
370 Soutien 370 en Brême

Le processus de pétition est terminé

370 Soutien 370 en Brême

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2014
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne der Bremischen Bürgerschaft.

14/12/2017 à 03:31

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 24 vom 1. Dezember 2017

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:



Eingabe Nr.: S 18/331

Gegenstand:
Straßenbahnquerverbindung-Ost

Begründung:
Die Petenten wenden sich gegen die geplante Straßenbahnquerverbindung-Ost. Sie tragen
vor, das Vorhaben sei angesichts der dafür aufzuwendenden hohen Kosten unwirtschaftlich.
Nur weil Bundesmittel für die Maßnahme bereit stünden, müssten sie nicht für dieses
Vorhaben ausgegeben werden. Die Ziele, die mit der Querverbindung-Ost erreicht werden
sollten, könnten durch andere Maßnahmen kostengünstiger erreicht werden. So könne
beispielsweise die Buslinie 25 über die Bennigsenstraße/Hastedter Heerstraße und Stader
Straße verschwenkt und eine neue Straßenbahnlinie auf der Strecke der Linie 1 über Am
Dobben und Sielwall auf vorhandenen Gleisen geführt werden. Darüber hinaus müssten für
die geplante Straßenbahnquerverbindung-Ost etwa 150 Bäume gefällt werden. Dadurch sinke
die Lebens- und Aufenthaltsqualität im Bereich Stresemannstraße und Bennigsenstraße.
Außerdem sei dies ökologisch nicht vertretbar, weil hier auch Wildtiere, wie Greifvögel,
Seevögel und Eulen lebten. Der Bereich Bennigsenstraße/Stresemannstraße sei bereits jetzt
sehr stark befahren. Durch die neue Straßenbahn werde sich die Verkehrssituation weiter
verschlechtern. Die geplante Verlegung der Linie 2 auf die neue Trasse führe zu erheblichen
Verschlechterungen für die Menschen in Sebaldsbrück, in Teilen von Osterholz sowie in Teilen
von Hemelingen. Dies werde durch die Verbesserungen für die Menschen in der Vahr und in
Teilen von Blockdiek nicht aufgewogen.

Die veröffentlichte Petition S 18/331 wird von 370 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern
unterstützt. Außerdem liegen über 2.000 schriftliche Unterstützungsunterschriften vor.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petenten Stellungnahmen des Senators
für Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hat er zwei öffentliche Beratungen sowie
eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Dem Petitionsausschuss wurde mehrfach mitgeteilt, dass
zum Vorhaben Querverbindung-Ost ein Planfeststellungsverfahren gemäß
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit dem bremischen
Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG) läuft. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich
das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss kann die Bedenken der Petenten zwar verstehen, es liegen hier aber
nachvollziehbare Stellungnahmen vom SUBV vor: Ein Verschwenken der Linie 25 vom
heutigen, direkten Linienweg über die Stresemannstraße und Bismarckstraße zum
Hauptbahnhof führt zu massiven Fahrzeitverlusten für durchfahrende Fahrgäste. Durch diese
Umwegfahrt gäbe es auf dieser Linie in jedem Fall mehr negativ als positiv betroffene
Fahrgäste, was wiederum zu Fahrgastrückgängen führen würde und somit Einnahmeverluste
zur Folge hätte. Außerdem fehlt weiterhin eine schnelle Direktverbindung von der Vahr ins
Viertel und zur Domsheide. Die Führung einer ganztägig verkehrenden Linie über Am Dobben
führt zu Parallelverkehren zu den vorhandenen Linien 1 und 4 im Zuge der Schwachhauser
Heerstraße und somit neben betrieblichen Problemen gleichzeitig zu einer angesichts der
Nachfrage nicht zu rechtfertigenden Übererschließung dieses Bereiches. Im Rahmen der
Vorplanung wurden im Zusammenhang zu einem möglichst hohen Erhalt des Baumbestandes
mehrere Varianten untersucht und gegeneinander abgewogen. Besonderes Augenmerk
wurde hierbei auf den Erhalt des vorhandenen Alleecharakters der Straßen gelegt. Dieser soll
deshalb durch entsprechende Kompensationspflanzungen wiederhergestellt werden. Im
Rahmen der Maßnahmenrealisierung wird angestrebt, einen Großteil der erforderlichen

Kompensationsmaßnahmen direkt an der Strecke durchzuführen und den darüber hinaus
erforderlichen weiteren Anteil im Stadtteil ortsnah zu realisieren. Im Verlauf des
Planungsprozesses wurde eine umfangreiche Verkehrssimulation auf Basis der aktuellen
Verkehrsbelastung sowie der Prognosebelastung 2025 durchgeführt. Die Verkehrssimulation
erfolgt in einer sehr detaillierten Untersuchungstiefe. Im Ergebnis ist die gesamte Strecke der
geplanten Straßenbahnführung leistungsfähig. Auch im Bereich Bennigsenstraße, an den
Knotenpunkten Bismarckstraße und Bei den Drei Pfählen wird die aktuelle Leistungsfähigkeit
auch unter der Prognosebelastung im Jahr 2025 beibehalten. Eine Verschlechterung ist somit
nicht feststellbar. Das im Verkehrsentwicklungsplan beschlossene Straßenbahnliniennetz
sieht zwei Änderungen gegenüber dem Ist-Zustand vor. Die Linie 2 soll demnach im 10 Min.-
Takt ab Bennigsenstraße nicht mehr nach Sebaldsbrück sondern über die neue
Gleisverbindung in Richtung Vahr/ Osterholz/ Tenever geführt werden. Damit wird zwischen
Julius-Brecht-Allee und Tenever-Zentrum das Taktangebot gemeinsam mit der dort
verkehrenden Linie 1 auf einen 5-Min.-Takt verdichten. Die Linie 2 kann damit auch eine
deutliche Entlastung der Linie 1 bewirken. Hauptvorteil dieser Verbindung ist jedoch die
umsteigefreie stadtteilübergreifende Direktverbindung zwischen der Innenstadt/ Östlichen
Vorstadt und Vahr/ Osterholz/ Tenever.

Im Weiteren verweist der Petitionsausschuss auf das laufende Planfeststellungsverfahren
gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit dem bremischen
Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG). Die Planfeststellungsbehörde entscheidet im
Planfeststellungsbeschluss über die Einwendungen, über die bei der Erörterung vor der
Anhörungsbehörde keine Einigung erzielt worden ist. Sie hat dem Träger des Vorhabens
Vorkehrungen oder die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen aufzuerlegen, die zum Wohl
der Allgemeinheit oder zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte anderer erforderlich
sind. Auch sind die Belange der Umwelt (Flora und Fauna) gemäß
Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen. Eine Ausfertigung des
Planfeststellungsbeschlusses wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung
des festgestellten Plans zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt, nachdem Ort und Zeit der
Auslegung ortsüblich bekannt gemacht worden sind.

Der Ausschuss regt an, zur Optimierung der verkehrlichen Anbindung von Hastedt und
Sebaldsbrück sowie zur Erweiterung des Straßenbahnnetzes die Planung der
Straßenbahnverbindung Malerstraße voranzutreiben.

Begründung (PDF)


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