Terület: Bréma

S 18/332 - Beschwerde über die Ansiedlung eines Wohnheims für straffällige jugendliche Flüchtlinge

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
348 Támogató 348 -ban,-ben Bréma

A petíció lezárult.

348 Támogató 348 -ban,-ben Bréma

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  1. Indított 2014
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció der Bremischen Bürgerschaft.

2015. 04. 17. 2:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses Nr. 37 vom 17. April 2015

Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft keine
Möglichkeit sieht, den Eingaben zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 18/332

Gegenstand:
Unterbringung minderjähriger jugendlicher Flüchtlinge

Begründung:
Der Petent bittet darum, die intensivpädagogische Einrichtung für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in
Rekum zu schließen. Er trägt vor, die Anwohner seien von dem Vorhaben nicht informiert worden. Die
Gefahren für die Nachbarschaft seien sehr hoch. In und vor der Einrichtung sei es bereits zu mehrer en
Ausschreitungen gekommen. Auch seien Jugendliche aus der Einrichtung mehrfach in Geschäften und
Einkaufszentren im Ortsteil Farge aufgefallen und hätten dort Straftaten begangen. Darüber hinaus würden
die Bewohner der Einrichtung Betäubungsmittel konsum ieren. Der ursprünglich vorgesehene
Personalschlüssel werde nicht eingehalten. Außerdem entspreche das Haus nicht den
Brandschutzvorschriften. Zum Schutz der Bevölkerung müssten sichere Unterbringungsmöglichkeiten
geschaffen werden. Die Petition wird von 348 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
Soziales, Kinder, Jugend und Frauen und des Senators für Justiz und Verfassung eingeholt. Außerdem
hatte der P etent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern.
Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst
wie folgt dar:

Die nach wie vor steigende Zahl von Flüchtl ingen stellt viele Städte und Gemeinden im Bundesgebiet vor
große Herausforderungen. Es fällt nicht nur der Stadtgemeinde Bremen zunehmend schwer, rechtzeitig
geeigneten Wohnraum für Flüchtlinge zu finden. Im Jahr 2014 sind 495 unbegleitete minderjährige
F lüchtlinge nach Bremen gekommen und damit mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2013. Die meisten von
ihnen treten strafrechtlich nicht in Erscheinung. Es gibt allerdings eine kleine Gruppe von 20 bis 30
jugendlichen Flüchtlingen, die während ihres Aufenth altes in Bremen verschiedentlich teilweise erheblich
strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Nach Angaben des Senators für Justiz und Verfassung haben
die Strafverfolgungsbehörden ein besonderes Augenmerk auf diese Gruppe auffälliger Flüchtlinge gelegt.
Die Staatsanwaltschaft bearbeitet die von diesem Personenkreis begangenen Delikte in so genannten
Intensivtäterdezernaten. Es wurden Anklagen erhoben und gegen fünf Personen Untersuchungshaft
angeordnet. Einige Täter wurden bereits rechtskräftig verurte ilt. Insgesamt ist festzustellen, dass hier die zur
Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mittel und die Grundsätze des Jugendstrafrechts angewandt werden.
Der Petitionsausschuss sieht keinen Grund, Flüchtlinge anders zu behandeln oder härter zu bestrafen als
andere straffällig gewordene Personen.

Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gibt es unterschiedliche Betreuungsmöglichkeiten und -
notwendigkeiten. Der Staat hat grundsätzlich eine Schutzfunktion und auch einen Beistands - oder
Erziehungsauftrag. Nicht für alle minderjährigen Jugendlichen Flüchtlinge werden Maßnahmen der
Jugendhilfe erforderlich. Teilweise haben sie hier Angehörige, die sich um sie kümmern.

Wenn die Jugendlichen vom Jugendamt in Obhut genommen worden sind, wird versucht, mit ihne n
Perspektiven zu entwickeln. Es finden eine Schulberatung, gesundheitliche Versorgung und eine
Überprüfung der psychosozialen Situation statt. In diesen Einrichtungen leben die Jugendlichen idealtypisch
über einen Zeitraum von drei Monaten, danach werden Anschlussmaßnahmen für sie gesucht.

Demgegenüber handelt es sich bei der Einrichtung in Rekum um eine intensivpädagogische Einrichtung für
eine kleine Gruppe von jugendlichen Flüchtlingen. W eil für das Obergeschoss keine adäquaten Fluchtwege
vorhanden sind, darf es nicht zur Unterbringung der Jugendlichen genutzt werden. Dementsprechend sind
dort momentan nur max. fünf Jugendliche untergebracht. Es gab auch Zwischenfälle im Haus. Mitarbeiter
wurden bedroht und es gab aggressive Auseinandersetzungen. Diese Probleme wurden intern gelöst in
einem Fall wurde ein Hausverbot ausgesprochen. Auch wurden Anzeigen erstattet. Für die
intensivpädagogische Einrichtung gibt es ein pädagogisches Konzept. Die dort untergebrachten
Jugendlichen werden danach ausgesucht, ob s ie in dieses Konzept passen. Hier hat auch die Polizei ein
Vorschlagsrecht. Nach Angaben der Polizei hätten sich die in Rekum untergebrachten Jugendlichen
stabilisiert und seien seitdem sie in der Einrichtung untergebracht seien, nicht mehr straffällig gew orden.

Abschließend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass seiner Auffassung nach die frühzeitige
Einbindung der Bevölkerung bei der Ansiedlung von Flüchtlingsunterkünften verbessert werden kann. Dies
würde sich voraussichtlich positiv auf die Akzeptanz der gefundenen Standorte und die Bemühungen um die
Integration der Flüchtlinge auswirken.

Begründung (PDF)


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