Terület: Bréma

S 18/355 - Einwändungen gegen Bebauungsplan

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
44 Támogató 44 -ban,-ben Bréma

A petíció lezárult.

44 Támogató 44 -ban,-ben Bréma

A petíció lezárult.

  1. Indított 2015
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció der Bremischen Bürgerschaft.

2015. 11. 16. 1:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 5 vom 15. Januar 2016

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:

Eingabe Nr.: S 18/355

Gegenstand:
Einwendungen gegen einen Bebauungsplan.

Begründung:
Die Petentin wendet sich gegen eine Bebauung am Wendebecken mit einem Hochhaus und gegen die
Einrichtungen des Überseeparks mit seinen Freizeit - und Sportelementen. Durch den Bau eines
Hochhauses am Wendebecken werde eine der letzten Grünflächen im Bereich der Überseestadt zerstört.

Der Petitionsausschuss hat zum Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme des Senators für Umwelt, Bau
und Verkehr eingeholt und über die Petition in öffentlicher Sitzung beraten. Unter Berücksichtigung dessen
stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Nachdem für die Flächen am Wendebecken mit den Eigentümern der bebaubaren Flächen, der
Entwicklungsgesellschaft Hafenkante, deren Gesellschaftern, mit der WfB und dem Wirtschaftsressort eine
Präzisierung des Städtebaus erarbeitet worden war, wurde das Planverfahren mit dem
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 2448 im November 2013 begonnen. Zuvor wurde auf die von
der Petentin angemahnte Höhe des geplanten Gebäudes überprüft, die dara ufhin reduziert werden sollte.
Die Petentin hatte während der Einwohnerversammlung im Februar 2015 und während der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfs Gelegenheit, sich in das Planverfahren einzubringen.

Der Petitionsausschuss sieht derzeit keinen wei teren Handlungsbedarf. Fehler im Rahmen des
Planverfahrens sind nicht ersichtlich. Die Petentin hat mit Schreiben vom 16. November 2015 darauf
hingewiesen, dass aus ihrer Sicht alle Argumente ausgetauscht seien und darauf verzichtet, in öffentlicher
Sitzun g des Petitionsausschusses ihr Anliegen mündlich vorzutragen. Im Rahmen der öffentlichen Sitzung
des Petitionsausschusses am 20. November 2015 erklärte eine Verantwortliche des Senators für Umwelt
Bau und Verkehr, dass die Petentin gegen den Bebauungsplan am Wendebecken Einwendungen erhoben
habe. Derzeit laufe das Abwägungsverfahren.

Soweit sich die Petentin gegen die Einrichtungen der Überseestadt wendet, war dieses Anliegen bereits
Gegenstand der ebenfalls von der Petentin eingereichten Petition S 18/23 3.

Begründung (PDF)


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