S 18/362 - Unterbringung jugendlicher Flüchtlinge

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
61 Unterstützende 61 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

61 Unterstützende 61 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

09.09.2016, 02:00

Auszug aus dem Bericht des städtischen Petitionsausschusses Nr. 12 vom 9.
September 2016

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft keine
Möglichkeit sieht, den Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 18/362

Gegenstand:
Unterbringung unbegleiteter straffälliger jugendlicher Flüchtlinge

Begründung:
Der Petent regt die W iederinbetriebnahme der Justizvollzugsanstalt Bremen- Blockland zur Unterbringung
straffälliger unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge an. Dem betroffenen Personenkreis solle dadurch der
Zugang zu Betäubungsmitteln und das Verrichten von Straftaten erschwert werden. Es werde ein Schutz der
Bevölkerung erreicht und den Betroffenen eine Resozialisierung ermöglicht. Die Petition wird von 61
Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für Soziales,
Kinder, Jugend und Frauen eingeholt. Sie teilt mit, dass Planungen für eine neue Justizvollzugsanstalt in
Blockland oder an anderen Standorten zur Zeit nicht verfolgt würden. Auch die Errichtung von Einrichtungen
der Jugendhilfe mit entsprechenden Sicherheitsstandards sei nicht geplant. Mittlerweile seien in der Rekumer
Straße in Bremen Nord die notwendigen Voraussetzungen zur Unterbringung von Jugendlichen mit
schwierigen multiplen Problemlagen geschaffen worden. Dort würden maximal acht Jugendlichen nach einem
intensivpädagogischen Konzept in einer offenen Einrichtung betreut. Gleichwohl gebe es eine Gruppe von
Jugendlichen, die auf diese Art nicht erreic ht werden könne. Etwa 13 von diesen Jugendlichen befänden sich
entweder in Untersuchungs - oder Strafhaft. Für diese Personengruppe suche man nach passgenauen
Alternativen. Das Gelände der ehemaligen Justizvollzugsanstalt in Blockland sei für diese Personen gruppe
kein geeigneter Standort, weil für sie nicht automatisch eine geschlossene Einrichtung infrage komme,
sondern verschiedene Zwischenformen.

Der Ausschuss sieht keine Möglichkeit dem Anliegen des Petenten zu entsprechen. Für den
Jugendstrafvollzug gi bt es in Bremen bereits die Justizvollzugsanstalt Oslebshausen. Zur Errichtung einer
Jugendhilfeeinrichtung auf dem Gelände der ehemaligen Justizvollzugsanstalt Blockland müssten die sich auf
dem Gelände befindlichen Gebäude zum Großteil abgerissen werden. Die Kosten eines Neubaus würden ca.
3 Million € betragen. Die Kosten- Nutzen-Relation ist fraglich, da nur ein kleiner Kreis von delinquenten
Jugendlichen für eine geschlossene Unterbringung in Betracht kommt.

Begründung (PDF)


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