Region: Bremen

S 18/378 - Erhöhung und Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
32 supporters 32 in Bremen

Petition process is finished

32 supporters 32 in Bremen

Petition process is finished

  1. Launched 2015
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

06/03/2016, 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschuss (Stadt) Nr. 10 vom 3. Juni 2016

Der Ausschuss bittet mehrheitlich mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der SPD und
Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktion der CDU und der Fraktion
die Linke sowie bei Enthaltung des Mitglieds der Fraktion der FDP folgende Eingabe für erledigt zu
erklären, weil er keine Möglichkeit sieht, dem Anliegen zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 18/378

Gegenstand:
Erhöhung und Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage

Begründung:
Die Petentin setzt sich dafür ein, die Feuerwehrzulage in Bremen zu erhöhen, zu dynamisieren und deren
Ruhegehaltsfähigkeit wiederherzustellen. Sie trägt vor, Beamtinnen und Beamte der Feuerwehr seien zu
einem großen Teil extremen Situationen ausgesetzt, bei denen sie körperlich und auch psychisch an den
Rand der Belastbarkeit kämen. Sie riskierten jeden Tag unter schwersten Bedingungen ihr Leben für die
Bürgerinnen und Bürger der Stadtgemeinde Bremen. Die geforderten Verbesserungen bei der
Feuerwehrzulage stellten eine wichtige Form der Wertschätzung für diesen herausfordernden Beruf dar.
Außerdem hät ten auch andere Länder, unter anderem das Saarland als Haushaltsnotlageland, die
Feuerwehrzulage erhöht und deren Ruhegehaltsfähigkeit wiederhergestellt. Die Petition wird von 32
Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. Außerdem hat die Petentin dem Petitionsausschuss
insgesamt 1.144 Unterstützungsunterschriften vorgelegt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin Stellungnahmen des Senators für Inneres und
Sport sowie der Senatorin für Finanzen eingeholt. Außerdem hatte die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen
im Rahmen der öffentlichen Beratung ihrer Petition persönlich vorzutragen.

Den Feuerwehrleuten gilt die besondere Anerkennung und der Respekt des Petitionsausschusses. Bei der
täglichen nicht -polizeilichen Gefahrenabwehr hat die Feuerwehr eine herausragende Rolle. Sie ist sowohl im
Brandschutz, als auch in der technischen Gefahrenabwehr und im Bereich des Rettungsdienstes in
vielfältigsten Funktionen tätig. Die Aufgaben der Feuerwehrleute erfordern ein besonderes Maß an
Hilfsb ereitschaft und Engagement, oft in belastenden Situationen und unter Einsatz des eigenen Lebens.

Die Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr erhalten zur Abgeltung der Besonderheiten ihrer Tätigkeit eine
Zulage. Diese beträgt nach einer Dienstzeit von einem Jahr 63,69 € und nach einer Dienstzeit von zwei
Jahren 127,38 €. Der Bund sowie die Länder Baden- W ürttemberg, Bayern, Hessen, Rheinland- Pfalz,
Schleswig -Holstein und Thüringen gewähren jeweils eine höhere vor Feuerwehrzulage. Die übrigen
Bundesländer, bis auf das Saarland gewähren die Feuerwehrzulage auch heute noch in der Höhe, die auch
in Bremen gez ahlt wird. Die Erhöhung der Feuerwehrzulage im Saarland zum 1. Januar 2015 begründet sich
im Zusammenhang mit einer Konsensherstellung mit den Interessenvertr etungen im Zuge der Einführung
der Anhebung der Altersgrenzen.

Vor einigen Jahren ist die Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen und somit auch der Zulage für Beamte
der Feuerwehr entfallen. Eine Länder umfrage hat ergeben, dass die Feuerwehrzulage ledigl ich in Bayern als
Zulage für besondere Berufsgruppen unbefristet ruhegehaltfähig ist. In den übrigen Bundesländern und beim
Bund ist die Feuerwehr zulage ebenfalls nicht mehr ruhegehaltfähig.

Aufgrund der Haushaltssituation in Bremen ist es nicht möglich, entsprechende Gesetzesänderungen
vorzunehmen, die die von der Petentin gewünschte Erhöhung, Dynamisierung und die W iederaufnahme der
Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage zum Inhalt haben. W ürde man die Stellenzulage für Beamtinnen
und Beamte im Einsatz dienst der Feuerwehr auf 150 € anheben, würden sich jährlich Mehrausgaben von
rund 141.000 € ergeben. Eine Anhebung um 25 pro Euro bedeuteten Mehrausgaben in Höhe von rund
155.000 € jährlich. Eine Dynamisierung mit den Steigerungsraten der letzten Besoldungserhöhung würden
zusätzlich dauerhafte Mehrausgaben in Höhe von rund 44.000 € bewirken. Die Aufnahme der Zulage in die
ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge würde Mehrausgaben in der Versorgung von rund 545.000 € und bei einer
durchschnittlichen Verweildauer in der Versorgung von rund 20 Jahren Mehrausgaben von annähernd 11
Millionen € bedeuten. Diese Berechnungen erstrecken sich lediglich auf die Gewährung der Zulagen für
Beamtinnen und Beamte im Einsatzdienst der Feuerwehr in der Stadtgemeinde Bremen. Nicht berücksichtigt
wurde, dass eine solche Regelung auch für Beamtinnen und Beamte der Feuerwehr Bremerhaven und
inhaltsgleich für Polizeivollzugsbeamte zu übertragen wäre. Die dargestellten Kostenfolgen würden sich
unter Berücksichtigung dessen etwa um den Fakt or 6,3 erhöhen.

Begründung (PDF)


Help us to strengthen citizen participation. We want to support your petition to get the attention it deserves while remaining an independent platform.

Donate now