Reģions: Brēmene

S 18/387 - Erweiterung des Übergangswohnheims in Arbergen

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
83 Atbalstošs 83 iekš Brēmene

Petīcija ir parakstīta

83 Atbalstošs 83 iekš Brēmene

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2015
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija der Bremischen Bürgerschaft ,

09.10.2015 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 2 vom 9. Oktober 2015

Der Ausschuss bittet mehrheitlich mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der SPD, Bündnis
90/Die Grünen, Die Linke und der FDP sowie gegen di e Stimmen der Mitglieder der Fraktion der CDU,
folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgersch aft keine Möglichkeit sieht, der
Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 18/387

Gegenstand:
Erweiterung des Übergangswohnheims in Arbergen

Begründung:
Der Petent wendet sich gegen die Art und Weise der Umsetzung der Erweiterung des Übergangswohnheims
in der Arberger Heerstraße von 120 auf 240 vorläufige Unterbringungsplätze für Flüchtlinge. Die Erweiterung
würde das landschaftliche Gesamtbild stark beeinträchtigen und zudem mit den Vorgaben der
Lärmschutzverordnung kollidieren. Daher sei die Bebauung nicht wie vorges ehen parallel zur Arberger
Heerstraße, sondern vielmehr in hinter der bereits bestehenden Anlage in Richtung Arberger Deich
vorzunehmen. Erforderlich seien ein Planfeststellungsverfahren mit landschaftspflegerischem Begleitplan zur
Erhaltung des landschaft lichen Gesamtbildes und des bestehenden Baumbestandes.

Der Petitionsausschuss hat zum Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für Umwelt,
Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hat er eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Unter Berücksichtigung
dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Mittlerweile ist mit dem Bau der Erweiterung begonnen worden. Die für den Bau erforderliche
Baugenehmigung begegnet aus Sicht des Petitionsausschusses keinen rechtlichen Bedenken. Deshalb
kann er das Anliegen des Petenten nicht unterstützen.

Nicht nachvollziehbar ist für den Petitionsausschuss die Forderung des Petenten, nach einem
Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flüchtlingsheims. Auch im Rahm en des
Baugenehmigungsverfahrens werden die Belange des Landschaftsschutzes berücksichtigt.

Die Erweiterungsfläche rückt etwas von den Bäumen ab, um den Alleecharakter der Arberger Heerstraße zu
erhalten. Bäume werden für das Vorhaben nicht gefällt. Damit bleibt der vorhandene Alleecharakter
dauerhaft erhalten. Die temporäre Errichtung und Erweiterung des Übergangswohnheims wird zwar
zwischenzeitlich zu einer Veränderung des Landschaftsbildes führen. Eine starke und dauerhafte
Beeinträchtigung des landschaftlichen Gesamtbildes des Stadtteils an der Arberger Heerstraße kann der
Petitionsausschuss jedoch nicht erkennen. Die Erweiterung des Übergangswohnheims entlang der Straße
erscheint dem Petitionsausschuss unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Anl age planerisch
logisch.

Nach Auffassung des Petitionsausschusses kommt es zu keiner übermäßigen Lärmbeeinträchtigung der
Bewohner des Übergangswohnheimes, weil sich entlang der Autobahn eine Lärmschutzwand befindet und
sich der Schall darüber hinweg ausbr eitet. Der von dem Petenten gewünschte Standort der Erweiterung des
Wohnheims wurde von dem Beirat abgelehnt, weil sich dort die Sporterweiterungsfläche für die
Bezirkssportanlage befindet.

Begründung (PDF)


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