Περιοχή: Βρέμη

S 19/110 - Änderungen an der Ampelanlage Malerstraße

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
113 Υποστηρικτικό 113 σε Βρέμη

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

113 Υποστηρικτικό 113 σε Βρέμη

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2016
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά der Bremischen Bürgerschaft.

14/08/2018, 4:45 π.μ.

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 28 vom 18. Mai 2018

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe dem Senat zur Kenntnis zu geben:

Eingabe Nr.: S 19/110

Gegenstand:
Änderung an der Ampelanlage Malerstraße

Begründung:
Die Petentin hat vorgetragen, dass die Ampel im Kreuzungsbereich Malerstraße / Alter
Postweg von Fahrzeugführern aus Richtung Stresemannstraße häufig übersehen werde. Sie
fordert, angesichts der vielen Familien in der Nachbarschaft und der naheliegenden
Grundschule „Alter Postweg“, die Herstellung einer verkehrssicheren Querung des genannten
Kreuzungsbereichs und hat Maßnahmen angeregt, mittels derer eine bessere Erkennbarkeit
der Signalanlage ermöglicht werden soll.

Die Petition wird von 113 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme des Senators
für Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte die Petentin die Möglichkeit, ihr
Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung und der Ortsbesichtigung zu ihrer Petition
mündlich zu erläutern.

Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
zusammengefasst wie folgt dar:

Die signalisierte Fußgängerquerung ist für den Kraftfahrzeugverkehr aus Richtung
Stresemannstraße mit drei Signalgebern mit neuester LED-Technik für die zweispurige Zufahrt
ausgestattet. Die Signalgeber sind so ausgerichtet, dass aus Richtung Stresemannstraße zwei
Signalgeber aus ca. 135 Meter Entfernung, alle Signalgeber aus mindestens 80 Meter
Entfernung grundsätzlich gut zu erkennen sind. Ungeachtet dessen ist es nach Aussage der
Petentin und des Amtes für Straßen und Verkehr wiederholt zu Rotlichtverstößen gekommen.

Der Petitionsausschuss konnte sich im Rahmen einer Ortsbesichtigung davon überzeugen,
dass bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit durch das Amt für Straßen und
Verkehr vorgenommen worden sind. Für eine bessere Sicht auf die Ampelanlage ist ein
Rückschnitt dort hineinragender Äste und Zweige erfolgt. Das Amt für Straßen und Verkehr
hat zudem zugesichert, auch weiterhin regelmäßig einen Rückschnitt zu veranlassen. Im Juni
2017 wurden zusätzlich Kontrastblenden an den Signalgebern angebracht, damit diese die
Signalgeber noch deutlicher im Vordergrund erscheinen lassen und die Aufmerksamkeit auf
die Signalanlage erhöhen.

Der Petitionsausschuss begrüßt die bereits durchgeführten Maßnahmen und sieht hierin
notwendige Schritte zur Minimierung des vorhandenen Gefährdungspotenzials. Insbesondere
im Hinblick darauf, dass die Querung Malerstraße Bestandteil eines Schulweges ist, bittet der
Ausschuss den Senat darüber hinausgehend um Prüfung folgender Maßnahmen zur weiteren
Verbesserung der Erkennbarkeit der Signalanlagen:

- Die Installation einer stationären Rotlichtüberwachung,
- die Einrichtung einer Tempo-30-Zone,
- das Aufstellen eines Verkehrszeichens 131 gemäß StVO (Lichtzeichenanlage)
bzw. Anbringen einer Fahrbahnmarkierung mit Hinweis auf die Lichtzeichenanlage sowie
- die Aufhebung der Nachtabschaltung der Ampelanlage.

Begründung (PDF)


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