Regio: Bremen

S 19/123 - Beschwerde über kennzeichenlose Fahrzeuge

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
5 Ondersteunend 5 in Bremen

De petitie is afgesloten

5 Ondersteunend 5 in Bremen

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2016
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie der Bremischen Bürgerschaft .

15-09-2017 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 22 vom 15. September 2017

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 19/123

Gegenstand:

Beschwerde über kennzeichenlose Fahrzeuge

Begründung:

Der Petent beschwert sich über kennzeichenlose Fahrzeuge, die im Gewerbegebiet Airport -Stadt
abgestellt worden sind. Er vermutet, dass die dort ansässigen Autohändler versuchten, den Kosten
für die Entsorgun g der Fahrzeuge zu entgehen. Der Petent befürchtet, dass von den Fahrzeugen
Gefahren für die Umwelt ausgehen und fordert deshalb deren Entfernung. Die Petition wird von fünf
Mitzeichnenden unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen eine Stellungnahme des Senators für Inneres
eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
wie folgt dar:

Bei den abgestellten Fahrzeugen handelt es sich in den meisten Fällen nicht um Schrottfahrzeuge,
sondern um Fahrzeuge, die vorübergehend von Autohändlern abgestellt werden. Das Problem ist
bereits seit längerem bekannt. Zunächst wird der Halter angeschrieben und aufgefordert, das
Fahrzeug innerhalb von sieben Tagen zu entfernen. Sofern dem nicht nachgekommen wir d, schreibt
das Stadtamt ebenfalls noch einmal den Halter mit einer 14 -tägigen Frist zur Entfernung an. Falls
keine Reaktion erfolgt, wird das Fahrzeug daraufhin abgeschleppt. Sollte kein Halter zu ermitteln
sein, wird eine rote Plakette an das Fahrzeug an gebracht, die eine Aufforderung zur Entfernung des
Fahrzeuges enthält. Anschließend wird das Fahrzeug dem Stadtamt übergeben. Um
Abschleppvorgänge schneller einleiten und ein Bußgeld erheben zu können, wird derzeit geprüft, ob
eine illegale Sondernutzung v orliegt. In der Regel werden die betroffenen Fahrzeuge schnell
entfernt, aber dann auch neue Fahrzeuge abgestellt. Nur wenn beispielsweise durch austretende
Flüssigkeiten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt, darf sofort abgeschleppt werden.

Der Petitionsausschuss ist der Auffassung, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Entfernung der
Fahrzeuge getroffenen werden. Weitere Handlungsmöglichkeiten sieht er nicht. Insofern kann er
dem Anliegen des Petenten nicht entsprechen.

Begründung (PDF)


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