S 19/144 - Sperrung des Deichs im Blockland

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
5 Unterstützende 5 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

5 Unterstützende 5 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

15.11.2017, 03:30

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 23 vom 3. November 2017

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:


Eingabe Nr.: S 19/144

Gegenstand:
Sperrung des Deichs im Blockland

Begründung:
Der Petent regt an, den Deich im Blockland für den Kraftfahrzeugverkehr an den
Wochenenden sowie in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober zu sperren. Es gebe
diverse Autofahrer, die den Deich als Abkürzung nutzten oder zu faul seien, die im
Blockland befindliche Gastronomie auf anderem Wege anzufahren. Der Kfz-Verkehr berge
unnötige Risiken und belästige die sonstigen Nutzer.

Die öffentliche Petition wird von fünf Mitzeichnerinnen bzw. Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten Stellungnahmen des
Senators für Umwelt, Bau und Verkehr und des Senators für Inneres eingeholt. Außerdem
hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung
mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst folgendermaßen dar:

Dem Anliegen des Petenten wurde bereits Rechnung getragen. Die Straßen
Wummensiede und Niederblockland haben eine Beschilderung, die ganzjährig ein Verbot
für Kraftfahrzeuge vorsieht. Ausnahmen gibt es nur für Anwohner und Lieferverkehr. Zum
Befahren der Deiche benötigen Fahrzeugführer eine Ausnahmegenehmigung. Sie wird
beispielsweise für Verwandtenbesuche, zur Pflege eines Parzellengrundstücks oder zur
Tierpflege erteilt. Gäste der an den genannten Straßen liegenden Gastwirtschaften,
Bekannte oder Freunde von Anwohnern, erhalten keine Ausnahmegenehmigungen. Sie
können gegebenenfalls Tageskarten zum Befahren der Deiche bei den zuständigen
Polizeirevieren erhalten.

Der Einsatzdienst der Polizei, die Revierkräfte der Schutzpolizei, der zuständige
Kontaktbeamte und Kräfte der Wasserschutzpolizei führen im Rahmen ihrer
Aufgabenwahrnehmung in unregelmäßigen Zeiten wiederkehrend Kontrollen auf den
Deichen durch. Sofern sie Verstöße feststellen, werden diese geahndet.

Begründung (PDF)


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