Rajon : Bremen

S 19/160 - Sicherung der geburtshilflichen Versorgung in Bremen

Kërkuesi jo publik
Peticioni drejtohet tek
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
725 Mbështetëse 725 në Bremen

Procesi i peticionit ka mbaruar

725 Mbështetëse 725 në Bremen

Procesi i peticionit ka mbaruar

  1. Filluar 2016
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet der Bremischen Bürgerschaft .

14.08.2018, 04:45

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 29 vom 8. Juni 2018

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 19/160

Gegenstand:
Sicherung der geburtshilflichen Versorgung

Begründung:
Die Petentin sieht akuten Handlungsbedarf bei der allgemeinen Versorgungssituation in
der Geburtshilfe und bittet die Bürgerschaft, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Unter anderem sollten kontinuierlich der Bedarf für ein ausreichendes geburtshilfliches
Angebot und der Bedarf an Hebammenleistungen ermittelt werden. Wichtig sei, eine
Eins-Zu-eins-Betreuung der schwangeren Frauen sicherzustellen. Wegen der Erhöhung
der Haftpflichtversicherungsprämien hätten viele Beleghebammen ihre Tätigkeit
eingestellt. Die in den Kliniken beschäftigten Hebammen müssten nach einer Umfrage
des deutschen Hebammenverbandes im Schnitt zwei bis vier Geburten zeitgleich
betreuen. Die vom Bremer Bündnis für natürliche Geburt empfohlenen Maßnahmen zur
Senkung der überdurchschnittlich hohen Kaiserschnittrate sollten umgesetzt werden. In
diesem Zusammenhang sei auch die personelle, räumliche und finanzielle Ausstattung
der Kliniken relevant. Auch der Ausbau des Angebots an hebammengeleiteten
Kreißsälen könne zur Reduzierung der Kaiserschnittrate beitragen. Die Petition wird von
725 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. Außerdem liegen dazu über 3 000
schriftliche Unterstützungsunterschriften vor.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin diverse Stellungnahmen der
Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz eingeholt. Außerdem
hatten Vertreterinnen der Petentin die Gelegenheit, ihr Anliegen im Rahmen der
öffentlichen Beratung der Petition mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen
stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst
folgendermaßen dar:

Der Petitionsausschuss kann das Anliegen der Petentin sehr gut nachvollziehen. Ihm ist
es wichtig, den gebärenden Frauen möglichst gute Bedingungen zu schaffen.
Diesbezüglich ist in Bremen in der Vergangenheit auch bereits einiges getan worden.
Einen weitergehenden Handlungsspielraum sieht er aufgrund der finanziellen Situation
des Landes Bremen und der gesetzlichen Vorgaben jedoch nicht.

Im Rahmen der Fortschreibung des Krankenhausplans werden deshalb unter anderem
auch Informationen zur Planung der geburtshilflichen und perinatologischen
Versorgungskapazitäten erhoben. Auf dieser Datengrundlage wird im Einvernehmen mit
den Verbänden der Krankenkassen, dem Landesausschuss der privaten
Krankenversicherung der Landeskrankenhausgesellschaft sowie den Städten Bremen
und Bremerhaven eine Prognose der zur Sicherstellung der Versorgung erforderlichen
stationären Krankenhauskapazitäten. Dabei wird auch berücksichtigt, dass ein großer
Anteil der in Bremen Gebärenden aus Niedersachsen stammt. Für Bremen wurde ein
zusätzlicher Bedarf an drei bis vier Kreißsälen ermittelt. Die Bedarfsplanung ärztlicher
Angebote für Schwangere und Gebärende stellt die kassenärztliche Vereinigung im
Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen auf
Grundlage der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses auf.

Für Klinikgeburten gibt es noch immer keinen festgelegten Hebammenschlüssel. Seit
Einführung der Fallpauschalen liegt die Personalbemessung in der Eigenverantwortung
der Krankenhäuser.
Bereits vor Jahren wurde im Klinikum Bremerhaven Reinkenheide ein
hebammengeleiteter Kreißsaal eingerichtet. Das Klinikum Links der Weser hatte bereits
im Jahr 2012 ein Konzept für hebammengeleitete Kreißsäle eingerichtet. Dies konnte
aufgrund der räumlichen Kapazitäten bislang nicht umgesetzt werden, weil das Klinikum
einen Teil der Geburten des Klinikums Bremen-Mitte einschließlich der
neonatologischen Versorgung Level 1 und Level 2 übernehmen musste. Mit der
Fertigstellung des Eltern-Kind-Zentrums und der Verlagerung der Neonatologie Level 1
und Level 2 an das Klinikum Bremen-Mitte plant das Klinikum Links der Weser etwa ab
Mitte 2019 hebammengeleitete Kreißsäle einzuführen.

Im Jahr 2017 wurde im Rahmen des Projektes „Gesundheitsberufe-Monitoring und
Bedarfsvorausschätzung für den Fachkräftebedarf in ausgewählten Gesundheitsberufen
im Land Bremen“ der Beschäftigungsstand und der in den nächsten Jahren zu
erwartende Fachkräftebedarf in diversen Gesundheitsberufen, u.a. im Hebammenberuf,
ermittelt. Für Hebammen wurde ergänzend eine Befragung der freiberuflich im Land
Bremen tätigen Hebammen durchgeführt. Ziel war es, die Anzahl der freiberuflich tätigen
Hebammen, ihre Altersstruktur und ihren Beschäftigungsumfang zu erfassen. Aufgrund
der bislang vorliegenden Erkenntnisse muss konstatiert werden, dass sich die
Versorgungssituation aus Sicht der Hebammen in den letzten Jahren verschärft hat und
immer häufiger Betreuungsanfragen schwangerer Frauen abgelehnt werden müssen.
Mitursache dafür ist die aktuelle berufliche Situation vieler Hebammen, die als schwierig
bewertet wird. Die Bremische Gesundheitspolitik unterstützt seit Jahren Initiativen, um
die Arbeitsbedingungen der Hebammen zu verbessern. Eine Steuerungsmöglichkeit der
Hebammenversorgung durch das Land oder die Gemeinden ist allerdings nicht
gesetzlich vorgesehen.

Aufgrund einer EU-Richtlinie muss der Hebammenberuf akademisiert werden. Bremen
wird bei der Novellierung des Hebammengesetzes und damit zur Überführung der
Ausbildung auf Hochschulniveau eine aktive Rolle einnehmen. Es geht darum, einen
attraktiven Ausbildungsstandort für Theorie und Praxis anzubieten. Die Hochschule
Bremen prüft derzeit die Voraussetzung für die Entwicklung eines entsprechenden
Angebots. Das Land stellt für diese Prüfung Projektmittel zur Verfügung.

Begründung (PDF)


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