S 19/165 - Bebauung in Knoops Park

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
285 Unterstützende 285 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

285 Unterstützende 285 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

14.08.2018, 04:45

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 28 vom 18. Mai 2018

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 19/165

Gegenstand:
Bebauung Knoops Park

Begründung:
Der Petent wendet sich gegen die im Bebauungsplan 1274 vorgesehene Bebauung von
Flächen in Bremen Nord. Er begründet dies u.a. mit der kulturellen Bedeutung von Knoops
Park und Mängeln bei der Bauleitplanung.

Die Petition wird von 285 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten Stellungnahmen des Senators
für Umwelt, Bau und Verkehr, der Senatorin für Finanzen sowie des Landesamtes für
Denkmalpflege eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im
Rahmen der öffentlichen Beratung und der Ortsbesichtigung zu seiner Petition mündlich zu
erläutern.

Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Beratung wie
folgt dar:

Der Petitionsausschuss kann anhand der ihm vorliegenden Informationen kein Fehlverhalten
senatorischer Behörden erkennen. Er sieht daher keine Möglichkeit, der Petition abzuhelfen.

Die Petition ist gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 1 des Petitionsgesetzes an die städtische Deputation für
Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft abgegeben worden, da
das Anliegen des Petenten ein laufendes Aufstellungsverfahren nach §§ 1 und 9 des
Baugesetzbuches zum Gegenstand hat. Die Deputation hat daraufhin sichergestellt, dass die
Rechte nach § 3 BauGB gewährt wurden. Am 27. April 2017 hat die Deputation über den
Bebauungsplan beraten und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen. Die Einwände des
Petenten im Hinblick auf die geplante Bebauung an der Billungstraße sind als Stellungnahme
in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB behandelt worden.
Darüber hinaus hatte der Petent von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich im Rahmen der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes zu den konkretisierten Planungen zu äußern
(§ 3 Abs. 2 BauGB). Die Deputation hat sich umfassend mit der Argumentation
auseinandergesetzt und dargelegt, dass mit der Übertragung der Grundstücke Kränholm und
Billungstraße auf Stadtgrün kein Eigentümerwechsel stattgefunden hat; die Flächen blieben
vielmehr im Eigentum der Stadtgemeinde Bremen, welche die Flächen schließlich, mangels
gesetzlicher Kompetenz zum Vertragsabschluss für Stadtgrün/Umweltbetrieb Bremen,
veräußert hat.

Der Petitionsausschuss sieht in Knoops Park eine historische Parkanlage, deren Bedeutung
sich nicht zuletzt in der Aufnahme in die Landesdenkmalliste widerspiegelt. Der
Petitionsausschuss kann jedoch keine Beeinträchtigung der historischen,
denkmalgeschützten Parkanlage durch die Bauleitplanung erkennen.

Entgegen des Vorbringens des Petenten handelt es sich bei den betroffenen Flächen nicht um
einen Teil der Parkanlage; im Bebauungsplan 936A ist die betreffende Fläche als Grünfläche
mit der Zweckbestimmung „Fläche für Betrieb, Unterhaltung und Sicherung der öffentlichen
Grünanlagen“ festgesetzt. Dementsprechend hat das Landesamt für Denkmalpflege weder
aus Sicht des Denkmalschutzes noch aus Sicht des Umgebungsschutzes Bedenken gegen
eine Bebauung geäußert.

Im Übrigen nimmt der Petitionsausschuss Bezug auf die dem Petenten bekannten und sehr
ausführlichen Stellungnahmen der genannten Ressorts.

Die Stadtbürgerschaft hat inzwischen den Bebauungsplan 1274 auf ihrer Sitzung am
24. April 2018 beschlossen. Der Petitionsausschuss sieht insoweit keine weitergehenden
Einflussnahmemöglichkeiten. Der Petent wurde daher auf den Rechtsweg verwiesen.

Begründung (PDF)


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