Alueella: Bremen

S 19/178 - Transparente Bekanntmachung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und Deputationsvorlagen

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Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
26 Tukeva 26 sisään Bremen

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

26 Tukeva 26 sisään Bremen

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2016
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus der Bremischen Bürgerschaft .

15.11.2017 klo 3.31

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 23 vom 3. November 2017

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 19/178

Gegenstand:
Verbesserung der Bekanntmachungen im Bebauungsplanverfahren

Begründung:
Die Petentin setzt sich für eine transparentere, zeitige, leicht verständliche und konkret
grundstücksbezogene Bekanntmachung vorhabenbezogener Bebauungspläne und
Deputationsvorlagen ein. Sie trägt vor, Bebauungspläne könnten auch nach Beschlussfassung noch
gravierend durch vorhabenbezogene Bebauungspläne, Veränderungen in der Deputation oder
Ähnliches geändert werden. Um die Richtigkeit ihrer Vermutung zu untermauern benennt sie diverse
Beispiele aus der Überseestadt, in denen konkrete Bauvorhaben in der endgültigen Ausführung
anders gebaut wurden als geplant.

Die Petition wird von 26 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme des Senators für
Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen im
Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich
das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst folgendermaßen dar:

Das Verfahren zur Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen, wozu auch
vorhabenbezogene Bebauungspläne zählen, ist bundeseinheitlich im Baugesetzbuch geregelt. Der
Senator für Umwelt, Bau und Verkehr hat in der der Petentin bekannten, ausführlichen
Stellungnahme die einzelnen Verfahrensschritte dargelegt. Das gesetzlich vorgesehene Verfahren
wird in Bremen eingehalten.

Auch die Frage, wie amtliche Bekanntmachungen zu erfolgen haben, ist gesetzlich geregelt.
Bebauungsplanverfahren werden im Weserkurier und im Internet bekannt gemacht.

Die Deputationen in Bremen tagen öffentlich. Die Unterlagen sind über das Transparenzportal nach
dem Informationsfreiheitsgesetz leicht zu finden.

Vor diesem Hintergrund kann der Petitionsausschuss das Anliegen der Petentin nicht
unterstützen.

Begründung (PDF)


Auta vahvistamaan kansalaisten osallistumista. Haluamme saada huolesi kuuluviin ja pysyä itsenäisinä.

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