Region: Bremen

S 19/191 - Haltung von Nutztieren

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
8 supporters 8 in Bremen

Petition process is finished

8 supporters 8 in Bremen

Petition process is finished

  1. Launched 2017
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

09/12/2018, 04:39

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 30 vom 17. August 2018

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 19/191

Gegenstand:
Haltung von Nutztieren

Begründung:
Die Petentin möchte eine Verbesserung der Haltungsbedingungen von Nutztieren in der
Landwirtschaft erreichen und kritisiert die Auswirkungen der Massentierhaltung. In diesem
Zusammenhang fordert sie auch die Anwendung von stärker am Tierschutz orientierten
Methoden beim Tiertransport und bei der Schlachtung. Ferner setzt sich die Petentin für ein
Verbot von Pelzen und echtem Leder in der Bekleidungsindustrie ein und fordert ein Verbot
der Haltung von Zirkustieren.

Die Petition wird von 8 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme der
Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz eingeholt. Außerdem hatte
die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen der öffentlichen Petition mündlich zu
erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Grundsätzlich unterliegen alle von der Petentin angesprochenen Bereiche
europarechtlichen Regelungen, zum Teil in Verbindung mit nationalen Verordnungen.
Die artgerechte Nutztierhaltung ist dem Senat ein wichtiges Anliegen. In diesem Bereich
hat der Bundesrat Anfang 2017 einen gemeinsam von den Ländern Bremen und
Niedersachsen eingebrachten Entschließungsantrag verabschiedet mit dem Ziel, die
Nutztierhaltung in Deutschland in Verantwortung gegenüber den Tieren zukunftsfähig zu
gestalten.

Im Land Bremen erfolgt in der Tierschlachtung neben den vorgeschriebenen Kontrollen und
Überprüfungen der Einrichtungen auch eine Beratung der Betriebe hinsichtlich
tierschutzgerechter Arbeitsabläufe. Bei festgestellten Fehlern oder Mängeln werden
Korrekturmaßnahmen eingeleitet und gegebenenfalls Sanktionen ausgesprochen.
Grundsätzlich kommt dem Umgang von Tieren bei der Schlachtung amtlicherseits eine
besondere Aufmerksamkeit zu.

Für die Pelztierhaltung gibt es in Deutschland konkrete Regelungen in der Tierschutz-
Nutztierhaltungsverordnung sowie verbindliche europarechtliche Vorschriften für die
Einfuhr von Fellen und Pelzen. Aufgrund der hohen Regelungsdichte und der strengen
Vorgaben ist die Pelztierhaltung in Deutschland inzwischen stark zurückgegangen, für
Bremen hat sie gar keine Bedeutung.

Bei Zirkustieren sieht das Tierschutzgesetz für das zuständige Bundesministerium eine
Ermächtigung vor, unter bestimmten Voraussetzungen eine Verordnung zu erlassen, um
die Zurschaustellung von Tieren an wechselnden Orten zu beschränken oder zu verbieten.
Von dieser Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Auf Landesebene gibt es
bisher keine rechtliche Möglichkeit, ein Zirkusverbot durchzusetzen.

Der Ausschuss teilt grundsätzlich die Kritik der Petentin am Umgang mit
landwirtschaftlichen Nutztieren und sieht beim Tierschutz in vielen Gebieten
Verbesserungsbedarf. Allerdings unterliegen die angesprochen Bereiche in weiten Teilen
nicht der landes- bzw. kommunalrechtlichen Regelungskompetenz, so dass dem Begehren
der Petentin nicht entsprochen werden kann.

Begründung (PDF)


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