Regione: Brema

S 19/21 - Erhöhung der Hunde- und der Grundsteuer

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
24 Supporto 24 in Brema

La petizione è conclusa

24 Supporto 24 in Brema

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2015
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online der Bremischen Bürgerschaft.

12/08/2016, 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt ) Nr. 1 1 vom 12.08.2016

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 19/21

Gegenstand:
Erhöhung der Hunde- und der Grundsteuer

Begründung:
Der Petent wendet sich gegen die ab Januar 2016 durchgeführte Erhöhung der Grundsteuer und
der Hundesteuer. Die Petition wird von 24 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin
für Finanzen eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen persönlich im
Rahmen der öffentlichen Beratung zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Zum 1. Januar 2016 hat die Stadtgemeinde Bremen den Hebesatz für die Grundsteuer von 580 %
auf 695 % erhöht. Die letzte Erhöhung erfolgte im Jahr 2004 von 530 % auf 580 %. Im
Großstadtvergleich liegt Bremen damit im Mittelfeld und deutlich unter den Kommunen mit den
höchsten Grundsteuerhebesätzen. Außerdem ist in diesem Zusammenhang auch zu
berücksichtigen, dass es in Bremen keine
Straßenreinigungsgebühren gibt, wie in anderen Kommunen.

Die Hundesteuer wurde zum 1. Januar 2016 erstmals seit 1998 von 122,64 € auf 150,00 € pro
Jahr und Hund angehoben. Die Stadtgemeinde Bremen orientiert sich dabei an der steuerlichen
Bemessungsgrundlage vergleichbarer Großstädt e. Für den ersten Hund liegt Bremen zwar im
oberen Bereich unter vergleichbaren westdeutschen Großstädten ab ca. 500.000 Einwohner. Es
gibt hier jedoch keinen erhöhten Hundesteuersatz für Zweit - und weitere Hunde.

Insgesamt erscheint die Erhöhung der G rundsteuer und der Hundesteuer dem Petitionsausschuss
als moderat. Die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sind vertretbar. Bremen ist
Haushaltsnotlageland und muss alle Einnahmemöglichkeiten voll ausschöpfen. Vor diesem
Hintergrund kann der Petitionsausschuss das Anliegen der Petition nicht unterstützen.

Begründung (PDF)


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