S 19/212 - Erhalt des Musicaltheaters

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
82 Unterstützende 82 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

82 Unterstützende 82 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

06.04.2018, 04:33

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 27 vom 2. März 2018

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:



Eingabe Nr.: S 19/212

Gegenstand:
Erhalt des Musicaltheaters

Begründung:
Der Petent begehrt den Erhalt des Musicaltheaters am Richtweg, nachdem im Frühjahr 2017
bekannt gegeben worden war, dass der bisherige Betreiber den Betrieb des Theaters zum
Jahresende 2017 beenden würde. Im Rahmen der zuvor erfolgten Verhandlungen konnte
keine Einigung mit dem Inhaber über eine weitere Zusammenarbeit erzielt werden. Der
Eigentümer des Gebäudekomplexes hatte daraufhin in der Folgezeit öffentlich die Möglichkeit
eines Abrisses mit anschließender Wohnbebauung in Aussicht gestellt.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des
Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich
das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Nach Stellungnahme des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen müsse für den Erhalt des
Musicaltheaters eine privatwirtschaftliche Lösung gefunden werden. Eine dauerhafte
Subvention des Theaters wurde ebenso ausgeschlossen, wie der Erwerb des Theaters durch
die Stadt.
Inzwischen ist es zu einer vertraglichen Einigung zwischen dem Eigentümer und einem neuen
Betreiber gekommen, der lt. Presseberichten einen langfristigen Vertrag für die Weiterführung
des Hauses als Veranstaltungsort abgeschlossen hat. Das Haus wird nunmehr seit dem
1. Januar 2018 als Metropol Theater Bremen weiter geführt.
Das Anliegen des Petenten hat sich durch die Weiterführung der Spielstätte erledigt. Einer
öffentlichen Beratung bedarf es daher vorliegend nicht.

Begründung (PDF)


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