Reģions: Brēmene

S 19/216 - Errichtung von barrierefreien Toiletten für Schwerbehinderte

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
141 atbalstītājs 141 iekš Brēmene

Petīcija ir parakstīta

141 atbalstītājs 141 iekš Brēmene

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija der Bremischen Bürgerschaft ,

25.02.2020 03:35

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 4 vom 24. Januar 2020

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe dem Senat zur Kenntnis zu geben:

Eingabe Nr.: S 19/216

Gegenstand:
Einrichtung von barrierefreien Toiletten für Schwerbehinderte

Begründung:
Die Petentin fordert die Einrichtung von barrierefreien Toiletten im Land Bremen auch für Menschen
mit schweren Behinderungen, sogenannte „Toiletten für alle“. Diese verfügten neben der üblichen
Ausstattung für barrierefreie Toiletten zusätzlich über eine höhenverstellbare Liege und einen Per-
sonenlifter. Dadurch würde es vielen Betroffenen überhaupt erst ermöglicht, eine Toilette im öffentli-
chen Raum zu nutzen und eröffne ihnen mehr Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Die Petition wird von 141 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin Stellungnahmen des Senators für Um-
welt, Bau und Verkehr, des Landesbehindertenbeauftragten, der Senatorin für Finanzen, der
Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport sowie des Senators für Wirtschaft,
Arbeit und Häfen eingeholt. Außerdem wurde der Petentin die Möglichkeit gegeben, ihr Anliegen im
Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich
das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:
Aus den aktuell geltenden Vorgaben zur Gestaltung barrierefreier Toiletten ergibt sich nach der der-
zeitigen Rechtslage keine Verpflichtung zum Einbau einer Personenliege bzw. eines Personenlifters.
Lediglich in Rast- und Sportstätten ist eine Personenliege als mögliche Sonderausstattung vorgese-
hen. Eine entsprechende Erweiterung bzw. der Umbau vorhandener Sanitäranlagen kann somit nur
auf freiwilliger Basis durch die Eigentümerin oder den Eigentümer erfolgen.
Nach den Erkenntnissen des Ausschusses gibt es derzeit in Bremen keine öffentlich zugängliche
Toilette, die den Forderungen der Petentin entspricht. Aufgrund der fehlenden rechtlichen Verpflich-
tung liegen auch bei Gebäuden der öffentlichen Hand aktuell keine Pläne vor, Umbaumöglichkeiten
in Bestandsgebäuden zu prüfen oder bei Neubauten eine entsprechende Ausstattung in bestimmten
Fällen verpflichtend vorzuschreiben.
Dies bedeutet für die Petentin und andere Betroffene eine erhebliche Einschränkung ihrer Mobilität
und Teilhabe. Vor diesem Hintergrund hält es der Ausschuss für geboten, zumindest bei öffentlich
zugänglichen Gebäuden des Landes sowie der Stadtgemeinde Bremen die Möglichkeit eines ent-
sprechenden Umbaus an ausgewählten Standorten zu prüfen, in jedem Fall aber bei Neubauten
eine erweiterte Ausstattung der barrierefreien Behindertentoiletten in die Planung einzubeziehen
und gegebenenfalls verpflichtend vorzuschreiben.
Der Ausschuss ist der Auffassung, dass in diesem Bereich dringender Handlungsbedarf besteht und
beschließt daher, die Petition dem Senat zur Kenntnis zu geben.

Begründung (PDF)


Palīdziet stiprināt pilsoņu līdzdalību. Mēs vēlamies padarīt jūsu bažas dzirdamas un palikt neatkarīgiem.

Veiciniet tūlīt