Regione: Brema

S 19/217 - Verbesserung der Kinderbetreuung in Bremen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
19 Supporto 19 in Brema

La petizione è stata respinta

19 Supporto 19 in Brema

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online der Bremischen Bürgerschaft.

30/11/2018, 03:37

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 32 vom 26. Oktober 2018

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 19/217

Gegenstand:
Verbesserung der Kinderbetreuung in Bremen

Begründung:
Der Petent kritisiert anhand des Beispiels seiner Familie die Betreuung unter dreijähriger
Kinder in Bremen. Er habe sein Kind in dem Wunschkindergarten angemeldet und keine
Rückmeldung bekommen. Letztlich habe er über das ordnungsgemäße
Vergabeverfahren einen Teilzeitplatz bekommen. Dies habe dazu geführt, dass seine
Frau zunächst die Elternzeit habe verlängern müssen und jetzt nur einer Teilzeittätigkeit
nachgehen könne. Er und seine Frau seien bei der Stadtgemeinde Bremen im
Schichtdienst tätig. Deshalb sehe er auch eine besondere Verpflichtung der Stadt, die
Kinderbetreuungsangebote entsprechend flexibel zu gestalten. Insgesamt seien seiner
Meinung nach die Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder qualitativ und
quantitativ völlig unzureichend. Um auch Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeitern eine
Vollzeiterwerbstätigkeit zu ermöglichen, müsse die Kinderbetreuung in den Zeiten von
05:00 Uhr bis 21:00 Uhr täglich für 10 Stunden gewährleistet sein. Außerdem sei nicht
einsehbar, dass die Aufnahme in Kindertageseinrichtungen erst zum September eines
Jahres erfolge. Eltern, denen kein Platz für die Betreuung ihrer Kinder angeboten werden
könne, müsse die Finanzierung einer privat organisierten Betreuung oder der
Verdienstausfall vollständig ersetzt werden. Die Petition wird von 19 Mitzeichnerinnen
und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der
Senatorin für Kinder und Bildung eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit,
sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung der Petition mündlich zu erläutern.
Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss kann den Unmut des Petenten zwar nachvollziehen. Gleichwohl
kann er dem Anliegen nicht entsprechen. In den letzten Jahren wurden erhebliche
Anstrengungen unternommen, um das Platzangebot in den Tageseinrichtungen unter
Kindertagespflege auszuweiten und bedarfsdeckend zu gestalten. Allerdings ist es
momentan in Bremen nach wie vor schwierig, allen Kindern einen Betreuungsplatz zur
Verfügung zu stellen. Das Kind des Petenten besucht an mehreren Tagen pro Woche
eine Einrichtung, in der die Betreuung bereits in den frühen Morgenstunden möglich ist.
Da in dieser Einrichtung Anmeldeüberhänge bestanden, konnte kein Platz an fünf
Wochentagen angeboten werden. Der Petent wurde jedoch auf die Möglichkeit
hingewiesen, ergänzend ein Angebot der Kindertagespflege in Anspruch zu nehmen.

Die Betreuungszeit in den Einrichtungen der Stadtgemeinde ist auf 10 Stunden täglich
begrenzt. Bereits jetzt gibt es einige Kindertageseinrichtungen, die außerhalb der
Regelbetreuung und -förderung in den Randzeiten zusätzliche Früh- und Spätdienste
anbieten. Diese werden entsprechend der Bedarfe der Familien ausgerichtet. Die
Elternvertretungen sind an der Planung beteiligt. Demnächst soll eine Elternbefragung
durchgeführt werden, um festzustellen, ob der angebotene Betreuungsumfang den
Anforderungen der Eltern entspricht oder ob es erforderlich ist, die
Kinderbetreuungszeiten flexibler zu gestalten. Auf dieser Grundlage soll ein Konzept für
die zukünftige Angebotsplanung erarbeitet werden.
Die Auffassung des Petenten, qualitativ sei die Kinderbetreuung in Bremen katastrophal,
teilt der Petitionsausschuss nicht. In den letzten Jahren hat es erhebliche Fortschritte in
der Qualitätsentwicklung im Bereich der frühkindlichen Bildung gegeben. So wurde 2008
der Rahmenplan für frühkindliche Bildung beschlossen, der in den Einrichtungen sehr
gut angenommen wurde. Aktuell wird ein neuer Rahmenplan entwickelt, der darauf
abzielt, die Qualität in den Kindertageseinrichtungen und Grundschulen weiter zu
verbessern. Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe sind nach den Vorschriften des SGB
VIII aufgefordert, die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen durch geeignete
Maßnahmen sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Dazu gehören die Entwicklung und
der Einsatz einer pädagogischen Konzeption als Grundlage für die Erfüllung des
Förderungsauftrags sowie der Einsatz von Instrumenten und Verfahren zur Evaluation
der Arbeit in den Einrichtungen. Diese bilden auch eine wichtige Grundlage für die
Zusammenarbeit mit den Eltern.

Grundsätzlich können die Erziehungsberechtigten im Rahmen des bestehenden
Angebotes eine Kindertageseinrichtung auswählen. Angesichts der Angebotsstruktur
kann jedoch nicht in jedem Fall der gewünschte Platz auch in Anspruch genommen
werden. Hierzu bedarf es noch weiterer erheblicher Anstrengungen, um das bestehende
Angebot auszuweiten.

In Bremen orientiert sich die Ablaufplanung für die Kindergartenjahre auf eine
Anmeldezeit im Januar und auf eine Aufnahme der Kinder zu Beginn des neuen
Kindergartenjahres zum 1. August. Eine unterjährige Aufnahme ist grundsätzlich möglich
und wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze umgesetzt. Der Ausschuss
geht davon aus, dass diese Möglichkeit mit fortschreitender Ausbauplanung verbessert
wird und die erforderlichen Platzkapazitäten für eine unterjährige Aufnahme der Kinder
in den Einrichtungen mittelfristig vorgehalten werden können.

Begründung (PDF)


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