S 19/223 - Aufstockung des Polizeireviers an der Lilienthaler Heerstraße

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
524 Unterstützende 524 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

524 Unterstützende 524 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

06.04.2018, 04:33

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 27 vom 2. März 2018

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:



Eingabe Nr.: S 19/223

Gegenstand:
Aufstockung des Polizeireviers in der Lilienthaler Heerstraße

Begründung:
Der Petent begehrt die Beibehaltung der bisherigen personellen Sollstärke des Horner
Polizeireviers sowie die Sicherstellung der Teilnahme des reviereigenen Streifenwagens an
Notfalleinsätzen mit ortskundigen Personen ohne Einschränkung der gegenwärtigen
Öffnungszeiten. Das erst im Jahr 2013 eröffnete Polizeirevier sei innerhalb seines
überproportional großen Einzugsbereichs verkehrlich optimal angebunden. Die
Umstrukturierung bedeute für das Polizeirevier einen spürbaren Kompetenzverlust.
Notrufeinsätze würden künftig nur noch zentral über das Polizeikommissariat in der Vahr
gesteuert. In der Folge würden vermehrt Beamte ohne Ortskenntnisse in den Stadtteilen
eingesetzt. Der Bürgerservice werde ebenfalls eingeschränkt, weil die Bürgerinnen und Bürger
künftig weite Wege zurücklegen müssten, um eine Strafanzeige zu erstatten. Die Petition wird
von 524 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des
Senators für Inneres eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im
Rahmen der öffentlichen Petition mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt
sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss kann das Anliegen des Petenten nicht unterstützen. Der Senator für
Inneres hat im Rahmen des Petitionsverfahrens für den Ausschuss nachvollziehbar die
Beweggründe dargestellt, die zur Polizeireform geführt haben.

Ziel der Polizeireform ist, den aktuellen und künftigen Herausforderungen an Polizeiarbeit
gerecht zu werden. Hierzu sollte eine Neuausrichtung erfolgen und ein Organisationsaufbau
geschaffen werden, in dem das gesamte Aufgabenspektrum einer Landespolizei mit 2600
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewältigt werden kann. Die 16 Polizeireviere in Bremen
sollen erhalten bleiben. Gleiches gilt für die reviereigenen Streifenwagen. Die Reviere werden
aber nicht mehr in den Notruf eingebunden sein. Die Notrufeinsätze sollen in Zukunft von
sechs Großwachen aus erfolgen, die rund um die Uhr besetzt sind. Nach der Stellungnahme
des Senators für Inneres wird der Erwerb von Ortskenntnissen auch zukünftig gewährleistet
sein, wobei sich diese aufgrund der neuen Strukturen nicht nur auf den „eigenen“ Stadtteil,
sondern auch auf die benachbarten Gebiete beziehen wird. Die Aufnahme von Anzeigen
erfolgt nach der vorliegenden Stellungnahme des Ressorts zu einem überwiegenden Teil
durch Beamte der Einsatzfahrzeuge. Insgesamt sollen mittels der Reform mehr Beamte auf
der Straße bzw. in den Streifenwagen unterwegs sein; gleichwohl soll eine Anzeigenaufnahme
auf den Revieren weiterhin möglich sein. Aufgrund der in den nächsten Jahren beabsichtigten
personellen Aufstockung soll künftig die Zahl der Kontaktpolizisten im gesamten Stadtgebiet
auf 100 erhöht werden.

Die staatliche Deputation für Inneres nahm am 2. März 2017 den mündlichen Bericht des
Senators für Inneres sowie das mit dem Personalrat der Polizei Bremen abgestimmte Konzept
„Reform 2600“ für die Neuorganisation der Polizei Bremen zur Kenntnis. Das erarbeitete
Reformkonzept wurde in sieben nicht öffentlichen Regionalkonferenzen sowie in 13
öffentlichen Beiratsbefassungen, die zum Teil mit mehreren Beiräten durchgeführt wurden,

politisch beraten. Auf diesem Wege brachten die Beiräte ihre spezifischen Vorstellungen und
Anforderungen an die künftige Ausrichtung der Polizeiarbeit in den Stadtteilen durch
entsprechende Beschlüsse zum Ausdruck.
Die abschließende Berichterstattung und Aussprache zum Reformkonzept erfolgte unter
Berücksichtigung der Ergebnisse aus den Beteiligungsprozessen in der Innendeputation am
10. März 2017. Die staatliche Deputation für Inneres nahm den Bericht des Senators für
Inneres zur Kenntnis und stimmte der Umsetzung der Polizeireform mehrheitlich bei
Enthaltung der Mitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP zu.

Der Petitionsausschuss befürwortet die Polizeireform mehrheitlich und kann das Anliegen des
Petenten deshalb nicht unterstützen. Zur weiteren Begründung wird Bezug genommen auf die
dem Petenten bekannte ausführliche Stellungnahme des Senators für Inneres.

Begründung (PDF)


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