Область: Бремен

S 19/226 - Erhalt von Bäumen

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
53 Поддерживающий 53 через Бремен

Петиция была завершена

53 Поддерживающий 53 через Бремен

Петиция была завершена

  1. Начат 2017
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Законченно

Это онлайн-петиция der Bremischen Bürgerschaft .

05.02.2021, 03:36

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 12. vom 6. November 2020

Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
keine Möglichkeit sieht, den Eingaben zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 19/202
S 19/206
S 19/210
S 19/226
S 19/400
S 20/3

Gegenstand: Erhalt der Platanen am Neustädter Deich

Begründung:
Die Petitionen fordern den Erhalt der 136 Platanen am Neustädter Deich. Die Deichstrecke entlang
des linken Weserufers soll auf 1,8 km erhöht werden, um den Hochwasserschutz an die gestiegenen
Hochwasserrisiken anzupassen. Die Platanen stehen auf der Deichkrone.

Nach Auffassung der Petentinnen und Petenten ist für die Anpassung der Deiche die Fällung der
Platanen entgegen der derzeitigen Planung nicht erforderlich. Die Platanen seien für die Luftqualität
in der Neustadt unverzichtbar, da sie aufgrund ihrer Blätterstruktur sehr viel Feinstaub aus der Luft
filterten. Auch sei die Beseitigung der Bäume für eine sichere Erhöhung des Deiches nicht
erforderlich. Vielmehr gäben sie dem Deich aufgrund ihrer Wurzelstruktur Halt. Die Gefahr eines
Windbruches sei nicht gegeben, wie schon die Tatsache zeige, dass bislang trotz vieler Stürme
keine der Platanen, die noch eine Lebenserwartung von 50-60 Jahren hätten, umgestürzt sei. Schon
2015 habe eine Machbarkeitsstudie des Bremischen Deichverbandes am linken Weserufer
Varianten der Deicherhöhung aufgezeigt, die den Erhalt der Platanen vorgesehen hätten.

Die Petition S 19/202 wurde veröffentlicht und wird von 1.068 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern
unterstützt. Auch die Petition S 19/226 wird als öffentliche Petition von 53 Mitzeichnerinnen und
Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu den Petitionen Stellungnahmen des seinerzeitigen Senators für
Umwelt, Bau und Verkehr sowie der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung
und Wohnungsbau eingeholt. Außerdem hat er die Petitionen in zwei Terminen öffentlich beraten.
Dabei hatten die Petenten die Möglichkeit, ihr Anliegen mündlich zu erläutern. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst
wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss sieht keine Möglichkeit, den Petitionen zum Erfolg zu verhelfen. Auch wenn
der Erhalt der Bäume als aktiver Klimaschutz wünschenswert ist, so darf dieser zu keiner Lösung
führen, die bei der Deichsicherheit ein Risiko darstellen könnte.

Für den Umbau der Deichanlagen bedarf es nach dem bremischen Wassergesetz eines
Planfeststellungsverfahrens, in dem neben den Trägern öffentlicher Belange auch die Öffentlichkeit
die Möglichkeit zur Äußerung erhält. Erst wenn der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig oder
sofort vollziehbar ist, darf mit Baumaßnahmen begonnen werden. Dies wird frühestens 2024 der Fall
sein.

Vorbereitet wird das Verfahren zur Ertüchtigung der Hochwasserschutzanlagen an der Stadt strecke
bereits seit mehreren Jahren. Im Jahr 2016 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. Im April 2020
legte der bremische Deichverband am linken Weserufer eine Fortschreibung der Planung vor. Diese
erfolgte auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie aus 2016, der aus dem
Bürgerbeteiligungsprozess hervorgegangenen Deichcharta sowie dem im öffentlichen
Realisierungswettbewerb siegreichen Planungsentwurf. Dabei wurde im Wesentlichen der
siegreiche Planungsentwurf planerisch bis auf das Bearbeitungsniveau der Varianten der
Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2016 ausgearbeitet und die Nutzwertanalyse als technisches und
wirtschaftliches Vergleichsverfahren auf alle nun vorliegenden Lösungsvorschläge angewendet.
Diese Studie wird zurzeit durch das zuständige Fachressort geprüft.

Die Arbeiten zur Studie wurden kontinuierlich durch eine interdisziplinär besetzte Lenkungs-
beziehungsweise Projektgruppe begleitet. Über den Sachstand wurde in mehreren Sitzungen der
zuständigen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft
sowie in der Sitzung des Beirats Neustadt informiert. Als nächster Planungsschritt ist die Erstellung
der Entwurfs- und Genehmigungsplanung ab 2021 vorgesehen. Dabei werden durch Fachplaner
eine Vielzahl von technischen Aspekten vertiefend ausgearbeitet. Außerdem sollen weitere für den
Genehmigungsantrag erforderliche Fachgutachten erstellt werden.

Ohne dem Planfeststellungsverfahren vorgreifen zu wollen, ergibt sich nach Auffassung des
Petitionsausschusses aus den vorliegenden Studien, dass der Erhalt der Platanen mit den
Anforderungen des Küstenschutzes nicht vereinbar ist. Die Bäume stehen auf dem Deich und
wurzeln nach Feststellung zweier Gutachten von 2012 und 2015 mit einer stark dimensionierten
Hauptwurzel von circa 30 cm Durchmesser steil nach unten. Zudem sind mindestens 55 Platanen
vom Massaria-Pilz befallen. Dies schwächt die betroffenen Bäume, wobei es nach Auffassung des
Ausschusses gar nicht entscheidend ist, in welchem Umfange dies tatsächlich zur Totholzbildung
führt. Jedenfalls erhöht es das Risiko, dass bei einem Sturm die Platanen dem Winddruck nicht mehr
gewachsen sind. Das Argument, dass bislang noch kein Baum durch Sturm zu Schaden gekommen
sei, überzeugt dabei den Ausschuss nicht, da es aufgrund des Klimawandels nach allen
Auffassungen in der Zukunft zu stärkeren und häufigeren Sturmereignissen kommen wird. Weiter ist
zu beachten, dass selbst bei einem Erhalt der Bäume aufgrund der sehr beengten Platzverhältnisse
auf der Stadtstrecke - Bebauung auf der einen Seite, Weser auf der anderen Seite - die erforderliche
Hochwasserschutzwand in den Kronenraum der Bäume gesetzt werden muss, was mit einem
radikalen Rückschnitt verbunden wäre. Der Ausschuss ist überzeugt, dass die damit zwangsläufig
verbundene Schwächung der Bäume das Windfallrisiko weiter erhöht.

Ein weiteres Risiko besteht darin, dass durch den Bau der Hochwasserschutzwand Staunässe
entsteht, die die Wurzeln der Platanen angreift. Der Vorschlag der Petentinnen und Petenten, durch
eine Drainage diese Staunässe abzuführen, ist, wie der seinerzeitige Senator für Umwelt, Bau und
Verkehr, darlegt, nicht praktikabel. Neben dem erforderlichen Personalaufwand müsste die Drainage
alle fünf bis sechs Jahre erneuert werden, was nach Auffassung des Ausschusses ein nicht
realisierbarer Aufwand wäre.

Schließlich spricht auch die von den Petentinnen und Petenten zitierte Machbarkeitsstudie des
Bremischen Deichverbandes am linken Weserufer nicht für eine Bauvariante, bei der die Bäume
erhalten bleiben könnten. Der Deichverband hat in dieser Studie in den drei Deichabschnitten jeweils
gesondert eine Bauvariante mit Erhalt der Platanen geprüft. Für den Abschnitt 1 (Eisenbahnbücke
bis Bürgermeister-Smidt-Brücke) und den Abschnitt 2 (Bürgermeister-Smidt-Brücke bis Wilhelm-
Kaisen-Brücke) kommt er zu dem Ergebnis, dass eine Deicherhöhung unter Fällung aller Platanen
und entsprechenden Neupflanzungen den Vorzug erhalten müsse. Lediglich in dem Bereich
oberhalb des Wehrs in Abschnitt 2 sei es möglich, von den dort vorhandenen Bäumen die jüngeren
Bäume, die erst etwa 30 Jahre alt seien, zu erhalten. Im Abschnitt 3, der den Bereich Wilhelm-
Kaisen-Brücke bis Piepe umfasst, sei eine Variante mit Baumerhalt überhaupt nicht möglich. Der
Deichverband verwirft also in der zitierten Machbarkeitsstudie die von ihm geprüften Bauvarianten
mit Baumerhalt.

Der Ausschuss teilt die Besorgnis der Petentinnen und Petenten um die Platanen, die das Stadtbild
an der betroffenen Deichstrecke wesentlich prägen. Er sieht allerdings auch das oben beschriebene
Risiko, das mit einer Deicherhöhung bei gleichzeitigem Erhalt der Platanen verbunden ist.
Angesichts der geographischen Lage der Neustadt, die bei einem Deichbruch eine fast vollständige
Überflutung bedeuten würde, kann der Ausschuss nur dafür plädieren, die risikoärmste Variante, die
leider eine Fällung der Bäume bedeutet, vorzuziehen. Dabei geht der Ausschuss davon aus, dass
sofern sich im weiteren Verfahren herausstellt, dass einzelne Bäume erhalten werden können, dies
auch geschehen wird. Im Übrigen soll nach den gegenwärtigen Planungen der Wiederherstellung
der prägenden Baumkulisse durch Pflanzung von etwa 140 neuen Bäumen direkt vor Ort sowie
weiteren Kompensationsmaßnahmen angemessen Rechnung getragen werden.

Begründung (PDF)


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