Region: Brema

S 19/278: Einwendungen gegen die Bebauung des Rennbahngeländes

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
790 790 w Brema

Petycja została zakończona

790 790 w Brema

Petycja została zakończona

  1. Rozpoczęty 2017
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa der Bremischen Bürgerschaft .

19.12.2019, 03:36

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 2 vom 8. November 2019

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:

Eingabe Nr.: S 19/278

Gegenstand:
Keine Bebauung des Rennbahngeländes

Begründung:
Die Petenten setzen sich für einen Erhalt des Geländes der Galopprennbahn Bremen ein und
wenden sich damit gegen die Pläne des Senats, das Gelände mit Wohngebäuden zu bebauen.
Die Petition wird von 1000 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. Außerdem liegen
mehrere Tausend schriftliche Unterstützungsunterschriften zum Erhalt des
Rennbahngeländes und des Golfplatzes vor.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petenten eine Stellungnahme des
Senators für Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hat der Ausschuss zu den
Petitionen eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um sich ein Bild vom Rennbahngelände zu
machen sowie den Austausch mit den Petenten zu suchen. Unter Berücksichtigung dessen
stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Der Ausschuss betrachtet die Petition als erledigt. Die Bürgerinitiative Rennbahngelände
Bremen hatte zunächst ein Volksbegehren initiiert. Nach Erfolg des Volksbegehrens kam es
am 26. Mai 2019 – parallel zur Europawahl, der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft sowie der
Beiratswahl – zum Volksentscheid. Gegenstand des Volksentscheids war das Ortsgesetz über
das städtebauliche Konzept zur Erhaltung des Rennbahngeländes im Bremer Osten als Grün-
, Erholungs- und gemeinschaftlich genutzte Fläche. Im Ergebnis hatten sich 55,88 Prozent
gegen eine Bebauung ausgesprochen. Die Bremer Bürgerinnen und Bürger haben damit eine
Bebauung des etwa 30 Hektar großen Areals mehrheitlich abgelehnt.
Einen gegen das Ergebnis des Volksentscheids eingelegten Einspruch hatte die
Stadtbürgerschaft zunächst am 15. August 2019 an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung,
bürgerschaftliches Engagement und Beiräte zur weiteren Berichterstattung und Beratung
überwiesen. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 10. September 2019 über den Einspruch
beraten und einstimmig beschlossen, der Stadtbürgerschaft die Zurückweisung des
Einspruchs zu empfehlen. Die Stadtbürgerschaft hat daraufhin in ihrer Sitzung am 26.
September 2019 den Einspruch gegen das Ergebnis des Volksentscheids abgelehnt. Damit
ist eine Erschließung der Fläche mit Wohnbebauung ausgeschlossen.

Begründung (PDF)


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