Alueella: Bremen

S 19/310: Beschwerde über Geruchsbelästigung

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
205 Tukeva 205 sisään Bremen

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

205 Tukeva 205 sisään Bremen

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2017
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus der Bremischen Bürgerschaft .

15.05.2019 klo 4.36

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 37 vom 26. April 2019

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:

Eingabe Nr.: S 19/310

Gegenstand:
Beschwerde über Geruchsbelästigungen

Begründung:
Die Petenten wenden sich gegen eine mögliche Genehmigung des Umschlags von gelben Säcken an
zwei Standorten in Hemelingen. Begründet wird dies mit der möglichen Erhöhung der Geruchsbelastung
im Stadtteil. Vor diesem Hintergrund fordern die Petenten, den Antrag auf Nutzungsänderung nur mit
entsprechenden Auflagen zu genehmigen, den bestehenden Bebauungsplan für das Gebiet am
Hemelinger Hafen zu ändern und ein modernes abfallwirtschaftliches Standortkonzept für die
Stadtgemeinde Bremen vorzulegen.
Die Petition wird von 235 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petenten eine Stellungnahme des Senators für
Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatten die Petenten die Möglichkeit, ihr Anliegen im
Rahmen der öffentlichen Beratung der Petition persönlich vorzutragen. Unter Berücksichtigung dessen
stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:
Das den Hintergrund des Petitionsverfahrens darstellende Anliegen hat sich erledigt. Die nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz erforderliche Anzeige zum Umschlag von gelben Säcken in der
Hermann-Funk-Straße wird von dem betreffenden Unternehmen nicht weiterverfolgt. Für den zweiten
Standort in der Funkschneise ist ein Genehmigungsantrag nicht eingegangen. Nach Aussage des
Unternehmens werden die Pläne für diesen Standort ebenfalls nicht weiterverfolgt.
Soweit die Petenten fordern, den bestehenden Bebauungsplan so zu ändern, dass künftig
entsprechende Genehmigungsvorgänge nicht mehr möglich sind, kann der Petitionsausschuss nicht
entsprechen. Im Rahmen des Neuaufstellungsverfahrens des Flächennutzungsplans für die
Stadtgemeinde Bremen ist die besondere Problematik in Hemelingen, wo gewerbliche und hafen-
/industrielle Nutzung dicht an die Wohnbebauung heranreichen, berücksichtigt worden. Es wurde eine
Zonierung vorgenommen, die hinter dem an die Wohnbebauung angrenzenden Autobahnzubringer
zunächst ein Gewerbegebiet und erst im Anschluss daran ein Industriegebiet vorsieht. Im
Gewerbegebiet können grundsätzlich Abfallanlagen ausgeschlossen werden, wenn dieses
entsprechend modifiziert wird.
Damit kann dem Anliegen der Petenten zwar langfristig Rechnung getragen werden. Aktuell kann der
Bebauungsplan, der im gesamten Gebiet eine industrielle Nutzung vorsieht, nicht geändert werden. Bei
der Überplanung von bestehenden Baugebieten stellt die bestehende Nutzung einen wesentlichen
Abwägungsbelang dar. Würde man Festsetzungen treffen, die die aktuell ausgeübte industrielle
Nutzung unmöglich machen, würde dies in die vorhandenen Rechte der betreffenden Betriebe
eingreifen. Voraussetzung für einen solchen Eingriff wäre die Notwendigkeit, in der Abwägung
gewichtigen anderen Belangen den Vorzug vor den Belangen der betroffenen Betriebe zu geben. Da
solche gewichtigen Belange, die elementare Eingriffe in mehrere ausgeübte Nutzungen rechtfertigen
würden, nicht ersichtlich sind, wäre eine solche Planung aller Voraussicht nach abwägungsfehlerhaft.
Eine solche Planung könnte auch erhebliche Entschädigungsansprüche auslösen.
Nach Auffassung des Petitionsausschusses ist das Bremer Abfallwirtschaftskonzept modern und
berücksichtigt die jeweiligen Standortsituationen in den Stadtteilen. Die städtebaulichen und
planerischen Rahmenbedingungen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten werden unter anderem im
Rahmen der entsprechenden baurechtlichen Verfahren festgelegt und eingehalten. Ein Defizit sieht der
Petitionsausschuss insoweit nicht.

Begründung (PDF)


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