Região: Bremen

S 19/316 - Förderung ehrenamtlichen Engagements

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
18 Apoiador 18 em Bremen

A petição foi terminada.

18 Apoiador 18 em Bremen

A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2018
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online der Bremischen Bürgerschaft.

24/04/2019 04:36

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 36 vom 15. März 2019

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe der Städtischen Deputation für Soziales,
Jugend und Integration zur Kenntnis zu geben:

Eingabe Nr.: S 19/316

Gegenstand:
Förderung ehrenamtlichen Engagements

Begründung:
Der Petent, selbst ehrenamtlich tätig, regt eine Erstattung von Aufwendungen zur Erreichung
des Einsatzortes für Ehrenamtliche an. Er sieht hierin eine glaubhafte Anerkennung
ehrenamtlicher Tätigkeiten. Er weist darauf hin, dass ehrenamtliche Leistungen vielfach von
Menschen mit geringem Einkommen erbracht werden, für die eine eigenständige Begleichung
der Fahrtkosten eine erhebliche Belastung bedeuten.

Die Petition wird von 18 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der
Senatorin für Soziales eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im
Rahmen einer öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen
stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Der Ausschuss hat große Sympathie für das Anliegen des Petenten. Er erkennt die
überragende Bedeutung ehrenamtlichen Engagements für den gesellschaftlichen
Zusammenhalt. Er sieht dieses als unerlässlich für individuelle Teilhabe, gesellschaftliche
Integration, Wohlstand, das kulturelle Leben, stabile demokratische Strukturen und soziale
Bindungen an und misst der Förderung von bürgerschaftlichem Engagement eine zentrale
Bedeutung zu.

Allerding sind ebenso die Argumente der Senatorin für Soziales, die gegen das Anliegen des
Petenten sprechen, zu beachten. Fahrtkosten sind Aufwandsentschädigungen, die
Ehrenamtliche bei ihren Vereinen und Organisationen geltend machen können. Zwar besteht
diesbezüglich kein gesetzlicher Anspruch. Die vom Petenten geforderte Übernahme der
Fahrtkosten für Ehrenamtliche wird als finanziell nicht realisierbar angesehen.

Der Ausschuss kann diese Auffassung insbesondere unter dem Gesichtspunkt der
Haushaltsnotlage Bremens sehr gut nachvollziehen. In diesem Zusammenhang ist die
Bedeutung der Bremer Ehrenamtskarte im Rahmen einer Würdigung ehrenamtlichen
Engagements. Als einzige länderübergreifende Ehrenamtskarte Deutschlands gilt diese in
Bremen und Niedersachsen und ermöglicht es den Inhabern, bis zu 50 Prozent vergünstigte
Eintrittspreise in vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen des Sport-, Kultur-, Bildungs-
oder Freizeitsektors zu bekommen.

Gleichwohl sieht es der Ausschuss als erforderlich an, die Belange ehrenamtlich tätiger
Personen dauerhaft im Auge zu behalten, Überlegungen anzustellen, wie ehrenamtliches
Engagement noch stärker gefördert werden kann und die entsprechenden
Rahmenbedingungen zu schaffen. Aus diesen Gründen hält der Ausschuss eine Überweisung
an die Städtische Deputation für Soziales, Jugend und Integration für erforderlich.

Begründung (PDF)


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