Bölge : Bremen

S 19/318 - Installation von Blitzgeräten an der Ampel Richard-Boljahn-Allee/Friedrich-Stampfer-Straße

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
85 Destekleyici 85 İçinde Bremen

Dilekçe süreci tamamlandı

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Bu bir çevrimiçi dilekçedir der Bremischen Bürgerschaft.

11.05.2019 04:36

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 37 vom 26. April 2019

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 19/318

Gegenstand:
Installation von Blitzgeräten an der Ampel Richard-Boljahn-Allee/Friedrich-Stampfer-Straße

Begründung:
Der Petent fordert die Installation einer Blitz-/Rotlicht Überwachungsanlage an der
Fußgängerampel in der Richard-Boljahn-Allee in Höhe der Friedrich-Stampfer-Straße. Die
täglichen Beobachtungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie private Zählungen ergäben
eine hohe Anzahl an Rotlichtverstößen, so dass ein Blitzgerät an dieser Stelle erforderlich
sei, um Ge-fahr für Leib und Leben der Passanten abzuwenden.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des
Sena-tors für Umwelt, Bau und Verkehr sowie des Senators für Inneres eingeholt.
Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen einer öffentlichen
Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:
Nach Auswertung durch die Polizei stellt die Örtlichkeit keinen Unfallschwerpunkt dar,
insbesondere nicht im Vergleich zu der Verkehrs- und Unfallsituation an anderen
Hauptausfahrtstraßen in Bremen. Durchgeführte Rotlichtüberwachungen in den
vergangenen Jahren hätten zwar Rotlichtverstöße ergeben, jedoch konnte keine
gesteigerte Gefährdung der Fußgänger und Radfahrerende festgestellt werden. Um die
Verkehrssicherheit zu erhöhen, wurde in der Vergangenheit bereits die Schutzzeit der
Ampelanlage erhöht sowie die Sichtbeziehung zwischen PKWs und querenden Personen
durch entsprechende bauliche Maßnahmen verbessert. Ferner steht wenige Hundert Meter
entfernt bereits eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage. Aus diesen Gründen sieht der
Ausschuss derzeit keine Notwendigkeit zur Errichtung einer weiteren Anlage.

Begründung (PDF)


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