Область: Бремен

S 19/373: Tempo-30 auf der Hammersbecker Straße

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
10 Поддерживающий 10 через Бремен

Петиция была завершена

10 Поддерживающий 10 через Бремен

Петиция была завершена

  1. Начат 2018
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Законченно

Это онлайн-петиция der Bremischen Bürgerschaft .

19.12.2019, 03:37

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 2 vom 8. November 2019

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 19/373

Gegenstand:
Geschwindigkeitsreduzierung auf der Hammersbecker Straße

Begründung:
Der Petent regt an, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für einen Teil der Hammersbecker Straße auf
30 km/h herabzusetzen. Diese Maßnahme soll zu einer Reduzierung der Unfallgefahr führen,
insbesondere im Bereich der Grundschule Hammersbeck.
Die Petition wird von 10 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten Stellungnahmen des Senators für Umwelt,
Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit sein Anliegen im Rahmen der
öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss kann das Anliegen des Petenten nachvollziehen. Letztlich sieht er jedoch keine
Möglichkeit, dieses zu unterstützen. Zwar kann seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung
(StVO) unter erleichterten Voraussetzungen eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung
von 30 km/h auf Vorfahrtstraßen im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten,
allgemeinbildenden Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern angeordnet werden.
Infolgedessen hatte das Amt für Straßen und Verkehr eine Untersuchung in Auftrag gegeben, in der
bremenweit die Einführung von Tempo 30 vor den genannten Einrichtungen geprüft wurde. Im Ergebnis
werden zukünftig ca. 90 % der genannten Einrichtungen durch Tempo 30 geschützt werden. Mit Bericht
der Verwaltung vom 26. April 2019 an die städtische Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr,
Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft wird jedoch dargestellt, dass auf der Hammersbecker
Straße von einer Herabsetzung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 abgesehen wurde. Bei den
dargestellten Einrichtungen handelt es sich um solche, bei denen zu erwarten war, dass die Einführung
von Tempo 30 relevante Auswirkungen auf den ÖPNV-Taktfahrplan bedeuten würden. Betroffen sind
vorliegend die Buslinien 90 und 95 sowie die Nachtlinie 61. Aus diesem Grund erfolgte eine vertiefte
Untersuchung, ob in diesen (und weiteren) Einzelfällen Tempo 30 nicht angeordnet werden kann. Die
Verwaltungsvorschrift zur StVO (zum Verkehrszeichen 274) sieht vor, dass von der Anordnung von
Tempo 30 im Ausnahmefall abgesehen werden kann, wenn negative Auswirkungen auf den ÖPNV oder
eine drohende Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraßen zu befürchten sind. Im Rahmen der
Abwägung sind dann die Größe der Einrichtung, Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen
und Querungshilfen, wie etwa Fußgängersignalanlagen, Zebrastreifen und Mittelinseln berücksichtigt
worden. Im Rahmen der Auswirkungen auf den ÖPNV wurden die zu erwartenden Fahrzeugverluste für
sämtliche im Linienverlauf liegenden Einrichtungen zusammengetragen und für die jeweilige
Gesamtlinie eine Gesamtfahrzeitverlängerung hergeleitet Dabei wurde basierend auf den derzeitigen
Fahrzeiten, Takten und den aus der Geschwindigkeitsdrosselung resultierenden reduzierten
Zeitreserven in den einzelnen Linienumläufen die zu erwartenden Fahrzeug- und Personalmehrbedarfe
für den Fall einer Umsetzung von Tempo 30 ermittelt. Im vorliegenden Fall hat sich auf der Grundlage
dieser Prüfung ein Fahrzeugmehrbedarf ergeben, dessen Mehrkosten sich als nicht finanzierbar
dargestellt haben. Darüber hinaus hätte sich die Qualität des ÖPNV-Angebotes durch
Fahrzeitverlängerungen verschlechtert; relevante Anschlüsse hätten unter Umständen nicht mehr
erreicht werden können.
Der Ausschuss kann am Vorgehen der senatorischen Behörde im Ergebnis keinerlei Fehlverhalten
erkennen. Diese hat das ihr eingeräumte Ermessen erkannt und ist anhand eines detaillierten
Prüfkatalogs vorliegend zu dem Ergebnis gekommen, in der Hammersbecker Straße von einer
Anordnung von Tempo 30 abzusehen. Dies ist nach Auffassung des Ausschusses nicht zu
beanstanden. Der Ausschuss begrüßt allerdings die bereits errichteten Fußgängerampeln am Klinikum
Bremen-Nord sowie an der Schule und sieht die geplante Errichtung einer Bedarfsampel in der
Hammersbecker Straße auf Höhe des Netto Marktes/der Haltestelle Blumenhorster Straße als weitere
Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in diesem Bereich an.

Begründung (PDF)


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